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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 1.1982
Seite: 135
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-01/0137
Der Hohebannstein

von Franz Hilger

Am östlichsten Punkt der Gemarkung Pfaffenweiler steht an einer kleinen Lichtung
im Wald unterhalb des fast 500 Meter hohen Hohfirst ein alter wappengeschmückter,
fünfeckiger Bannstein. Der Stein stellt insofern etwas Außergewöhnliches dar, als an
dieser Stelle gleich fünf Gemarkungen zusammentreffen. Ein Fall, der äußerst selten
vorkommt. Nach Angaben von Oberforstrat Hans Kleiber wurde dieser Stein im Jahre
1748 anstelle eines viel älteren Marksteins erstellt. In einer Urkunde des Gemeindearchivs
Pfaffenweiler vom Mai 1491 wird in dem recht umfangreichen Text vermerkt, daß
am südlichen Teil des Hohfirstwaldes, im Gewann Hippenrain, ein Bannstein gestanden
hat. Es gibt Hinweise, daß Hippenrain von Hüttenrain abgeleitet wird. Früher bezeichnete
man die Sense und das Messer, aber auch die Ziege mit Hippe. Eine Ableitung von
diesen Worten ist wohl wahrscheinlicher.

Nach der Urkunde soll der Bannstein zwischen den Jahren 1460 und 1470 gesetzt worden
sein.

Aus dieser Urkunde seien folgende Textstellen zitiert: »Item Michel Guetgsell seyt das
er daby und mit gewesen sig, als der Hanns von Emps sin her, junckher Thoman von
Bolswylr die usz dem kilchspel und die von Wolfenwyler den stein am Hippenrain setzten
, der die obengenannten vier Beann schid, und het das Loch zuo demselben stein gehilf
en schlagen.«

Nach dem Text war der Bannstein ursprünglich ein Viermärker, ein Grenzstein für die
Gemarkungen Kirchhofen, Bollschweil, Ebringen und Wolfenweiler. Es war ein einfacher
Stein ohne Wappen und Jahreszahlen, nur je mit einem Kreuz auf jeder Seite. Es
stellt sich nun die Frage, warum Pfaffenweiler hier nicht genannt wird, obwohl doch der
Hippenrain in unmittelbarer Nähe von Pfaffenweiler liegt? Es ist anzunehmen, daß die
Herrschaften von Kirchhofen, Ebringen, Bollschweil und Wolfenweiler den Stein setzten
, ohne Pf affenweiler-öhlins weiler zu berücksichtigen. Denn Trudpert von Staufen,
der Ortsherr von Pfaffenweiler, wehrte sich dagegen und bat um Uberprüfung.

Wegen des Bannsteins gab es einen jahrzehntelangen Streit zwischen den fünf Gemeinden
. Im 16. Jahrhundert wurden nach langen Verhandlungen und Schiedssprüchen
die Banngrenzen von Kirchhofen, Ebringen, Bollschweil, Wolfenweiler und Pfaffenweiler
neu festgelegt, etwa so, wie sie noch heute verlaufen. Außer Kirchhofen,
Bollschweil, Ebringen und Wolfenweiler erhielt nach dem Schiedsspruch auch Pfaffenweiler
einen entsprechenden Anteil am Hohfirstwald zugesprochen.

Der Hohebannstein liegt etwa 64 Meter unterhalb der höchsten Stelle des Hohfirst,
auf einer Höhe von 431 Metern. Das ist bemerkenswert, denn in den meisten Fällen verlaufen
die Grenzen auf der höchsten Stelle eines Berges.

Weiter ist in der Urkunde von 1491 noch zu lesen: »...das Kilchhofer ban, BolschWyler
ban, Wolffenwyler ban und Ebringer ban alle viere zusammen stießen by dem marg-
stein, der an dem Hippenrain stuend. Item Burkhard Locher seit, das im kund und wissen
, ouch daby mit gewesen sig, als man den stein am Hippenrain setzen wolt und das
Loch darzue schlug. Derselb stein hatt vier kruetz, an jedem ort ein kruetz...«

Aus der gleichen Zeit gibt es noch eine Urkunde, in der von Grenzberichtigungen
zwischen Wolfenweiler und Ohlinsweiler wegen Waidrechten berichtet wird. Richter in
dieser Angelegenheit war Rudolf Graf zu Werdenberg, St.-Johannes-Ordensmeister in
deutschen Landen. Wo Ifen weiler wurde vertreten durch Rudolf Markgraf zu Hachberg
und Ohlinsweiler, durch Trudpert und Martin zu Staufen.

Unter den von Pfarrer Karl Deichelbohrer zusammengetragenen Unterlagen zur Geschichte
Pfaffenweilers fand sich ein Hinweis auf ein Gerichtsprotokoll über Grenzstreitigkeiten
zwischen Wolfen weiler und Ohlinsweiler, ebenfalls vom Mai 1491. In dem von

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