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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 17
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0019
gewisse Mehrheit auf die Idee kommen könnte, uns wieder Kommis klopfen zu lassen
«71. Er stellte daraufhin einen Antrag dergestalt, »daß es jedem Badener verboten sein
soll, bei Vermeiden des Verlustes der Staatsangehörigkeit, Militärdienst zu leisten oder
bei einer fremden Macht anzunehmen«. Dieser Vorschlag hat zwar allgemein die Zustimmung
auch der anderen Ausschußmitglieder gefunden. Sie haben ihrerseits mit mehr
oder weniger starkem Nachdruck grundsätzlich der geäußerten Absicht zugestimmt, einen
diesbezüglichen Artikel in die Verfassung aufzunehmen. Allerdings sollte gerade an
dieser Stelle bemerkt werden, daß die zu dieser Frage geführten Diskussionen stark emotional
eingefärbt waren. Ferner muß auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß
es nicht an mahnenden Stimmen gefehlt hat, welche angesichts der Unwägbarkeiten der
Zukunft dazu aufriefen, diesen Vorschlag doch erst noch einmal zu überdenken, ihn also
nicht aus einer - wenn auch verständlichen - allgemeinen und pauschalen Verdammung
der Vergangenheit einfachhin unkritisch zu übernehmen. Schließlich ließen sich ja die
Entwicklungen in der Welt nicht vorhersehen. Diese Besorgnis kam dann noch einmal
deutlich in den Ausführungen Friedrich Vortischs im Plenum der Beratenden Landesversammlung
zum Ausdruck. Seine Ansichten zu dieser Frage sind wegen ihrer anschaulichen
Klarheit weiter unten abgedruckt. Der Antrag, einen Art. 69 a in denJlegierungs-
entwurf einzufügen mit folgendem Wortlaut: »Kein badischer Staatsbürger darf zur Leistung
militärischer Dienste gezwungen werden«, ist am 1. April 1947 von Dr. Ernst
Haas (SP) aus Villingen gestellt worden. Er wurde vom Rechtspflegeausschuß einstimmig
angenommen.

In der 12. Sitzung der Landesversammlung am 11. April wurde dann jedoch - ungeachtet
dieses einstimmig gefaßten Beschlusses des Rechtspflegeausschusses - von der
BCSV der Antrag gestellt, An. 69 a folgende Fassung zu geben: »Kein badischer Staatsbürger
darf zur Leistung militärischer Dienste gezwungen werden, außer zur Aufrechterhaltung
der Ordnung im Innern des Landes« 2. Dieser Antrag wurde zur weiteren Behandlung
sofort dem Rechtspflegeausschuß überwiesen, der ihn in einer zwischen die
beiden Verhandlungstage der Landesversammlung vom 11. und 14. April 1947 eingeschobenen
Sitzung erneut beraten hat. Die von der BCSV vorgeschlagene Erweiterung
wurde abgelehnt. Art. 69 a wurde erneut in seiner alten Fassung angenommen .

Nachdem also dieser Artikel im Rechtspflegeausschuß zweimal einstimmig angenommen
worden war, rief ein von der BCSV in der 13. Sitzung der Landesversammlung vom
14. April 1947 eingereichter Antrag sehr große Verwunderung hervor, weil in ihm nun
die Streichung des ganzen Artikels 69 a beantragt wurde. Die Verwunderung war deshalb
so groß - so sagte es Erwin Eckert (KP) -, weil zum einen der Antrag auf Einfügung
dieses Art. 69 a ursprünglich ja von der BCSV ausgegangen war, und weil er nach zweimaliger
Beratung im Rechtspflegeausschuß angenommen worden war. In allerdings
pauschalisierender, zu wenig differenzierender Weise, zog Erwin Eckert aus diesem erneuten
Antrag der BCSV folgende Konsequenzen: »Dieser Antrag ist um so überraschender
, weil er von der Christlich-Sozialen Volkspartei ausgeht, die damit beweist,
daß sie diese Verfassung nicht, wie sie immer behauptet, auf den Grundlagen christlicher
Sittlichkeit aufgebaut sehen möchte. Denn ausgerechnet vielleicht den einzigen Paragraphen
, den man direkt aus einem christlichen Verantwortungsbewußtsein ableiten könnte
, der verhindern will, daß unsere Jugend wieder zum Kriegsdienst gezwungen werden
kann, wollen die Vertreter der Christlich-Sozialen Volkspartei streichen.. .«7 . Dr. Ernst
Haas (SP) seinerseits hielt es für notwendig, kritisch auf das mit diesem Artikel betriebene
Verwirrspiel einzugehen. Er gab zu bedenken, daß angesichts der derzeitigen Stimmung
im Volk und der zukünftigen Entwicklungen die Notwendigkeit der Einfügung
eines solchen Artikels in die Verfassung überdacht werden sollte: »Es wäre besser gewesen
, wenn man diesen Antrag, wenn man diesen Streichungsantrag jetzt bringen will,
überhaupt nie angenommen hätte. Denn aus der Tatsache, daß man ihn streichen will,
wird man gewisse Schlüsse ziehen... Das deutsche Volk hat von dem Militarismus wahrlich
genug... Ich glaube, das von dem Großteil der Leute annehmen zu können, die unter

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