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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 38
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0040
79 Anwesend waren 52 Abgeordnete. In: Verhandlungen, 16. Sitzung vom 21.4.1947, S. 6.

80 Alfred Schiuingenstein. Die wirtschaftlichen Ordnungsvorstellungen in den Verfassungen der
deutschen Länder. Diss. München 1961. S. 54.

81 Adolf Schüle. Verfassung und Wirtschaft. Mannheim 1949. S. 8.

82 In: Verhandlungen, a.a.O. (Anm. 21), 12. Sitzung vom 11.4.1947, S. 18.

83 Ebd., 13. Sitzung vom 14.4.1947, S. 19. Auch dieses nachhaltige Bekenntnis zum hohen Rang
des Personseins und der Würde des einzelnen wurde von Friedrich Vortisch abgegeben im Zusammenhang
mit seinen Bemühungen, daß die Grundrechte an die Spitze der Verfassung gestellt
werden sollten. Zu diesem Punkt siehe unten.

84 Erwin Eckert (KP) in der 13. Sitzung der Landesversammlung am 14.4.1947. In: Verhandlungen
, S. 6.

85 So Philipp Martzloff in der 12. Sitzung der Landesversammlung am 11.4.1947. In: Verhandlungen
, S. 6.

86 So Philipp Martzloff in der 15. Sitzung der Landesversammlung am 16.4.1947. In: Verhandlungen
, S. 1/2.

87 Der Wortlaut dieser beiden Artikel findet sich im Anschluß an diese Anmerkungen.

88 Am 26.3.1947 sagte Friedrich Vortisch im Rechtspflegeausschuß: »Ich gebe zu erwägen, daß in
Moskau über die zukünftige Staatenbildung gesprochen wurde. Rußland schlägt eine zentrale
Regierung vor, die Engländer und Amerikaner einen Bundesstaat. Dieser Bundesstaat soll
auch die auswärtigen Beziehungen der deutschen Länder regeln. Die Franzosen lehnen aber einen
Bundesstaat nicht unbedingt ab. Was das Verhältnis zur Zentralinstanz angeht, so wird es
meines Erachtens sicher zu einer bundesstaatlichen Regierung kommen...« - In: Sitzungsprotokoll
vom 26.3.1947. — Das bedeutet also, daß zu diesem Zeitpunkt immerhin die Möglichkeit
bestanden hatte, daß Frankreich eine bundesstaatliche Lösung grundsätzlich nicht mehr ausgeschlossen
hat, obwohl Bidault am 10.7.1946 erklärt hatte, »daß die deutsche Regierung vielmehr
die eines Staatenbundes als die eines Bundesstaates sein soll«. In: Wegener, a.a.O. (Anm.
4), S. 23.

89 Wegener, a.a.O. (Anm. 4), S. 52.

90 So der Abg. Josef Harbrecht, BCSV, in der 13. Sitzung der Landesversammlung am 14.4.1947.
Siehe dazu Verhandlungen, S. 30.

91 Der ursprüngliche Wortlaut von Art. 83 a im Regierungsentwurf war folgender: »In allen Erziehungsfragen
ist der Elternwille, unbeschadet der in Artikel 84 bis 86 getroffenen Bestimmungen
, entscheidend.«

92 In: Verhandlungen, 13. Sitzung vom 14.4.1947, S. 32.

93 Ebd., S. 30.

94 Ebd., S. 33.

95 Ebd.

96 Ebd.

97 Ebd., S. 30.

98 Ebd., S. 33.

99 Ebd., S. 34.

100 Ebd.

101 Ebd., S. 33.

102 In: Verhandlungen, 15. Sitzung vom 16.4.1947, S. 3.

103 In: Verhandlungen, 13. Sitzung vom 14.4.1947, S. 35 und 36.

104 So Friedrich Maier (SP) in der 13. Sitzung der Landesversammlung am 14.4.1947. In: Verhandlungen
, S. 16-19.

105 Ebd., S. 38.

106 In: Verhandlungen, 15. Sitzung vom 16.4.1947, S. 2.

107 Ebd., S. 2.

108 In: Verhandlungen, 16. Sitzung vom 21.4.1947, S. 7.

109 Theodor Maunz. Leo Wohleb und die badische Verfassung von 1947. In: Hans Maier und
Paul-Ludwig Weinacht (Hg.). Leo Wohleb. Heidelberg 1969. S. 76.

110 In: Verhandlungen, 12. Sitzung vom 11.4.1947, S. 9.

111 So JosefSchüttler in der 14. Sitzung der Landesversammlung vom 15.4.1947. In: Verhandlungen
, S. 6.

112 Gegen eine Uberbetonung allein der wirtschaftlichen Sachgesetzlichkeiten wie auch gegen die
verzerrende Sicht, daß der Mensch allein »vir oeconomicus« sei, sprach sich - allerdings in einem
anderen Zusammenhang - Friedrich Vortisch aus, als er sagte: »Das jeweils gültige
menschliche Recht ist durchaus nicht lediglich das Produkt der sich widerstreitenden wirtschaftlichen
Interessen der Menschen und speziell der Interessen der jeweils herrschenden

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