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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 61
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0063
Den Zweiflern, oder jenen, die glaubten, es würde alles nicht so schlimm werden,
mußten spätestens nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 20. März
1933 die Augen aufgehen. Mit diesem Gesetz, das der Reichstag mit zwei Drittel Mehrheit
gegen die Stimmen der Sozialdemokratie verabschiedet hatte, wurde Hitler - wiederum
legal - der Weg in die totale Diktatur geebnet. Die entscheidenden Punkte des Ermächtigungsgesetzes
lauteten:
»1. Die Reichsregierung kann Gesetze beschließen.

2. Diese brauchen nicht die Zustimmung des Reichstages.

3. Die Gesetze können von der Verfassung abweichen.«

Hitler hat zwar die »Weimarer Verfassung« nie außer Kraft gesetzt, aber das Ermächtigungsgesetz
gab ihm die Möglichkeit, die demokratischen Grundsätze dieser damals
freiheitlichsten Verfassung der Welt zu umgehen.

Die Gleichschaltung begann nun und wurde bis in jede Gemeinde hinein konsequent
durchgeführt.

Allerdings konnten die gewählten Gemeinderäte noch tagen. Bei der Wahl am 5. Dezember
1930 waren folgende Männer der Stadt Schopfheim in den Gemeinderat gewählt
worden:

Für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands:

Adolf Müller, Geschäftsführer

Ernst Kaiser, Gewerkschaftsführer

Fritz Strauß, Lagerhalter

Für die Kommunistische Partei Deutschlands:

Emil Faller, Weber

Für die Bürgervertretung und die Zentrumspartei:

Paul Günter, Fabrikdirektor

Karl Russ, Landesökonomierat

Eduard Herbster, Brauereibesitzer

Dr. Arnold Brüderlin, Buchdruckereibesitzer

Ernst Gempp, Landwirt

Für die Mittelstandsvereinigung war Gärtnermeister Emil Tritsch im Gemeinderat.
Dieser wurde später durch Architekt Wenner abgelöst.

In dieser Zusammensetzung tagte der Gemeinderat auch am 7. März 1933. Allerdings
nicht wie üblich im Saal des Rathauses, sondern im Rektorzimmer der Volksschule in
Schopfheim. Das hatte folgende Bewandtnis: Die Sozialdemokratische Fraktion im Gemeinderat
ließ durch ihren Vorsitzenden Adolf Müller erklären, daß sie eine Sitzung im
Rathaus solange nicht besuchen werde, bis die im Rathaus ausgehängte »Hitlerfahne«
entfernt sei. Damals befand sich Herr Gemeinderat Emil Faller bereits in Schutzhaft. An
der Sitzung fehlten die Gemeinderäte Paul Günter und Ernst Gempp. Diese gaben folgende
Erklärung ab:

»Die unterfertigten Gemeinderäte vermögen die Beflaggung des Rathauses mit der nationalsozialistischen
Fahne nicht als Grund anzuerkennen, die auf heute abend einberufene
Sitzung außerhalb des Rathauses abzuhalten. Wir nehmen nur an einer Sitzung teil,
die wie bisher üblich, in den Räumen des Rathauses stattfindet.

Bei einem Sieg der Linken wären sicherlich, wie in früheren Fällen, die roten Parteifahnen
gehißt worden und man hätte an keine Verlegung der Sitzungen in auswärtige
Räume gedacht.
Mit verbindlichen Grüßen
gez. Günter
gez. Gempp«

Daraufhin faßte der Gemeinderat im Rektorzimmer der Volksschule folgenden Beschluß
:

»Der Gemeinderat erhebt einstimmig Protest gegen das gesetzwidrige Eingreifen der
SA-Leute in die Rechte der Selbstverwaltung der Gemeinde und beauftragt den Vorsit-

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