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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 160
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0162
Zu zwei Erlassen an die Pfarreien 1758 (?)
Antiquitäten/1811
die Aufsuchung römischer Alterthümer betreffend

von Willi Werth

Mustert man Archivakten, so blickt man wie durch ein Guckloch in das Geschehen
vergangener Zeiten, findet manchmal Dinge, die in ihrer Entwicklung für die Gegenwart
bemerkenswert sein können. Der, wenn auch lückenhafte Akt 236/1500 im Generallandesarchiv
Karlsruhe vermittelt uns einen interessanten Einblick in das schon frühe behördliche
Bestreben, über die Pfarrämter 1758 Kenntnis von unbekannten Antiquitäten
in und um die Kirchen zu erhalten. Der Erlaß von 1811 zielt dann ganz besonders auf die
»Aufsuchung römischer Alterthümer«. Allerdings sollten dabei keine Kosten entstehen.

Im folgenden seien Berichte herausgegriffen, die in diesem Zusammenhang bemerkenswert
sind. Sie zeigen die Einstellung zu geschichtlich-archäologischen Fragen in
Hinweisen, Fundberichten und Abhandlungen zum Römischen. Auch bringen sie von
einigen einsatzbereiten Männern frühe Gedanken zum Denkmalschutz und zu dessen
Bedeutung für die Landesgeschichte. Leider berichten sie auch über erlebte Mißerfolge,
weil Laien die Wichtigkeit, z. B. von rostigen Eisenstücken in Gräbern und von Keramik
, nicht erkennen konnten. Es war also an der Zeit, auf den geschichtlichen Wert von
Bodenfunden aufmerksam zu machen.

Der Erlaß von 1758?

Wahrscheinlich hat man schon vor 1758 bei Kirchenvisitationen gelegentlich darauf
abgehoben, dem Fürstlichen Kirchenrat Collegium Antiquitäten zu melden, die in und
um die Gotteshäuser zum Vorschein kamen. Das geht aus einer Liste hervor, die Negativberichte
des Markgräflerlandes enthält. Wir verweisen auf die Abbildung 1 und bringen
den Text in der damals üblichen Schreibung (fol 47):

Weyl / daß dahier oft Berichter maaßen Keine Alterthümer Befindl(lich) seyen, / Ein
solches BeZeuget auf Hohen Befehl Von neuen/Weyl d(en) 28ten 7br (September) 1758 /
Samuiel BrodHag Pfrer.

Haltingen hat ebenfalls nichts Von Antiquitäten / T. ...? Hitzig Pr.
In Eimeidingen finden sich auch Keine Antiquitäten./T. F. Maurity Pfr.
Egringenhat auch nichts Von Antiquitäten. /T. Theophil Haf Pfr. Weder an der Kirche
noch sonsten alhier zu/Kirchen sind keine antiquitaten Zu finden. / T. Joh. Wilhelm
Sartoriy. ( Bejahung!)

Efringen hat auch nichts von Antiquietaeten./T. C. G. Mauritii, Pfr.
Blansingen desgleichen/T. M. Gebhardt Pfr.

Kleinenkems Hat ebenfals nichts von antiquitaten./T. M. W. Tulla

Die Erhebung war also auf hohen Befehl, auf ein Decret des Fürstlichen Kirchenrats
Collegium (fol 132) erfolgt. Den genauen Wortlaut kennen wir leider nicht. Der Special,
später Dekan genannt, hatte dafür zu sorgen, daß alle Berichte seines Specialats (Dekanats
) über ihn weitergeleitet wurden. Wie amtlich die Sache war, zeigt das der Unterschrift
vorausgesetzte T. (lat. Testatum = bezeugt), Beweis einer barocken Beurkundung
der Aussage, die anfangs Pfarrer Brodhag wörtlich bringt.

Bei einer Zusammenkunft hatte der Special die Gelegenheit benutzt, alle Fehlanzeigen
gleich auf einer Liste festzuhalten. Der Kurzbericht bei einer Einzelbeantwortung sah
etwa so aus (fol 57):

»Hochwürdiges Specialat/Dahier befinden sich Keine Antiqui/taten, die Von einer Er-
heblichKeit/wären, womit (ich) die Ehre habe mit vieler/veneration (Verehrung) Zu be-

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