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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 1.1984
Seite: 68
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Orts-»Vorgesetzte« von 1366 - 1756 und ihre Zeit

von Christian Martin Vortisch

Am Beispiel von Lörrach sei einmal dargetan, wie man aus verschiedenen Quellen eine
solche Vogtreihe fast vollständig ermitteln kann. Hansmartin Schwarzmeier meint für
das Jahr 1416, das Gericht des Markgrafen Rudolf III. sei »eine Instanz, die es offenbar
noch nicht allzu lange gab«. Immerhin, schon 2-3 Generationen früher ist es als bestehend
belegt, und frühere Belege in vielen anderen Orten lassen diese Institution im ganzen
14. Jahrhundert in unserer Landschaft erkennen. Daß die Belege durch die immer
spärlicher werdende Urkundenlage, je weiter wir zurückkommen, auch immer weniger
werden, ist ganz natürlich.

Es scheint aber auch eindeutig zu sein, daß das Aufkommen deutschsprachiger Urkunden
, Urbare, Dingrödel, überhaupt ländlicher Urkunden seit der Mitte des 13. Jahrhunderts
eine erhebliche Stärkung der rechtlichen Lage der ländlichen Bevölkerung anzeigt
. Der Ubergang zur Volkssprache in den .Meßinstrumenten legt diesen Schluß
zwingend nahe. Der Begriff Rechtsinstrument begleitet uns die folgenden Jahrhunderte
hindurch (manchmal nur als »Instrument«).

Diese Entwicklung setzt aber auch einen gewissen Organisationsgrad der Bevölkerung
(wie in den Städten) eben auch auf dem Lande voraus. Das ist der Ubergang von den
grundherrlichen und dinghöfischen Organisationsformen, die ursprünglich ganz auf die
Bedürfnisse der Herrschaft zugeschnitten und von den adligen und kirchlichen Herrschaftsinteressen
bestimmt waren, zur Organisation der bäuerlichen Interessen auf
Ortsebene. Kurz, es ist die Bildung dessen, was wir unter Gemeinde verstehen. Das
Wort begegnet uns noch lange als »Gemeine«, eng verbunden mit »Gemeinsam« und
»Allgemeinheit«. Diese Entwicklung ist für Südwestdeutschland überhaupt, nicht nur
für unsere Landschaft, von epochaler Bedeutung. Diesem Thema sind sozusagen alle
Schriften des bekannten Rechtshistorikers Prof. Dr. Karl Siegfried Bader gewidmet.
Wer sie nicht kennt, sollte sich lieber zu diesem Thema nicht äußern. Die Entwicklung
ist freilich bei uns, in der Nachbarschaft der schweizerischen Eidgenossenschaft, recht
früh faßbar.

Als Quellen wurden benutzt: Die Materialien des Staatsarchivs Basel und des Stadtarchivs
Lörrach, die Leutrum'sche Handschrift, von der die Arbeitsgemeinschaft Mark-
gräflerland e.V. eine Fotokopie besitzt, das Kirchenbuch Lörrach, die Schriften von
Karl Herbster, die Beiträge von Hansmartin Schwarzmeier und Paul Rothmund im neuen
Band »Lörrach«, Fritz Schülins Chronik »Rötteln-Haagen« von 1965, Karl Seiths
»Beiträge zur Geschichte der Stadt Schopfheim« 1976/77 sowie die Chronik »Steinen«
von Ernst Friedrich Bühler.

Besonders wichtig ist, stets die Urkunden der benachbarten Orte beizuziehen, weil sie
häufig über Vorgänge wie Vergleiche, Verträge, Verkäufe berichten und Personen verschiedener
Orte nennen, die als Beteiligte oder Gewährspersonen auftreten.

Der erste Bauern-Vogt in Lörrach begegnet uns in einer Urkunde von
1366 Johann gen. von Schallbach, Vogt in Lörrach (reg. h 683)

Es war die Zeit Kaiser Karls IV., des Luxemburgers in Böhmen. Das habsburgi-
sche Urbar ist schon geschrieben, 51 Jahre zuvor hatte die Schlacht am Morgar-
ten stattgefunden, und 20 Jahre später sollte die Schlacht bei Sempach das Ende
der Ritterzeit ankündigen.
1364, 1372 Hennin Herbott genannt als Pächter von Burg und Burggut, auch des Dinghofs
von St. Alban in Lörrach.
1392 Johann Herbott der jünger zinst für Güter der Klöster St. Alban und Klingental in
Basel.

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