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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 3
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0005
Das zweigeteilte Dorf

Aus der Geschichte des heutigen Müllheimer Stadtteils Vögisheim

Zweiter Teil

von Fritz Fischer

Vergleichsfeld Amerika

Der Waldvergleich zwischen den Unter- und Oberhächlern

Wie die Müllheimer, so hatten auch die Vögisheimer schon früh im Mittelalter Besitz
am Eichwald. Freilich mußten sie ihren Wald mit vielen anderen Besitzern, weltlichen
wie geistlichen Herren, darunter die Klöster Sitzenkirch, St. Peter, Rheintal und die Johanniter
von Neuenburg, teilen. Anteil am Besitz des Hochwaldes, der die Waldungen
am West- und Nordhang des Blauen, des Stockberges und der Brandeck bis zum Köhlgarten
und der Sirnitz und von dort bis zum Weilertal herab umfaßte, hatten die Gemeinden
des Weilertales, sowie Müllheim mit Vögisheim unterm Bächle und Hügelheim
. Im Mittelalter wurde dieser Waldbesitz »das Gemärke« genannt, eine Bezeichnung
, die wohl von den Gemarkungen der einzelnen Gemeinden herrührt. Die Rechtsverhältnisse
des Gemärkwaldes bestanden jahrhundertelang nur auf mündlicher Uberlieferung
. Um die alten Rechte schriftlich »niederzulegen«, kamen am Freitag nach St.
Peter und Paul 1428 »eine Anzahl angesehener Männer« aus den Gemärksgemeinden in
Zunzingen zusammen. Die dabei zustande gekommene Urkunde heißt der Waldbrief.
Er bildete die Grundlage aller späteren Verhandlungen. Am 24 . März 1451 wurde diese
Grundlage zu Badenweiler durch eine Urkunde aufgenommen, durch den kaiserlichen
Notar Paulus Schlecht, »ein Clericus von Straßburg von Kaiserlicher Gewalt«, erneuert.
1578 wurde die Urkunde von 1451 auf der Amtskanzlei in Form eines Pergamentheftes
neu abgeschrieben und durch den Amtmann von Habsperg bestätigt. Schließlich wurde
1729 ein neuer Plan über die Teilung des Waldes aufgenommen nach einer Urkunde von
1728. Trotz der Teilung blieb die Waldvogtei mit gemeinsamer Verwaltung und Rechnung
bestehen. Erst 1874 wurde eine endgültige Trennung herbeigeführt.

In der Urkunde von 1578 findet sich auch ein Abschnitt über Vögisheim. Er lautet in
der damaligen Schreibweise: »Item der Hof zue Fegeßheim, obenan im Dorf gelegen, uf
dem Bach, zeihet uf den weg, den man spricht der stutzweg, da Conny Riedy vor Zeiten
auf gesessen was, der hat alle die Recht des gemerckes zue dem Wald als ander leute die
zue dem gemerck gehörend. Und darumb so soll ein Jeglicher, der uf dem vorgenannten
hofe zue Fegeßheim gesessen ist, gehorsam thuen Unserer Gnedigen Herrschaft von Badenweiler
, oder einem Vogt von Mülnheim an unserer gnedigen Herrschaft Statt von Baden
weyler, von des gemerckes wegen.«

Nach dem Wortlaut der Urkunde wurden die Waldangelegenheiten durch die Vögte
der Gemeinden besorgt, »insbesondere aber durch eine Art Ausschuß, dessen Mitglieder
1428 die Geschworenen, 1451 die Waldvierer, 1578 die Waldfüerrer heißen, 1428 und
1451 vier an der Zahl, 1578 fünfe. Unter Aufsicht dieser Männer wurde die Hut des Waldes
ausgeübt durch die Bannwarte aus Müllheim und dem Weilertal, die gegen besondere
Belohnung auch die Herrschaftswaldungen des Gemärkes zu begehen hatten.«

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