http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0009
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Bürgermeister Grenacher bermerkte zu diesem Gemeinderatsbeschluß vom 23. Nov.
1838, daß der Vergleich, wie die Unterschriften beweisen, »von allen Bürgern bis auf
Joh. Georg Koger, Friedrich Hurst, Gemeinderechner Gebhard und Jac. Friedrich
Nussbaumer, alle Unterbächler Bürger«, anerkannt worden sei.
Damit hatte der Vergleich aber noch nicht seine Rechtsgültigkeit erhalten. Er bedurfte
noch der Stellungnahmen durch die Großherzogliche Bezirksforstei Sulzburg, des
Großherhzoglichen Amtsrevisoriats Müllheim, der Forstpolizei-Direktion Carlsruhe
und einer weiteren Verhandlung in Vögisheim, ehe die Großherzoglich Badische Regierung
des Oberrheinkreises (datiert Freiburg 26. November 1839) die Genehmigung zu
dem Vergleich vom 19. März 1839 zwischen den sogenannten Unterbächlern und der
Gemeinde Vögisheim sowie zur Ausstockung des 22 Morgen großen Waldes die Genehmigung
erteilt. In den Akten wird der Vergleich allgemein als »Wald-Vergleich* bezeichnet
.
In einem Schreiben der Großherzoglichen Bezirksforstei Sulzburg an das Bezirksamt
Müllheim vom 29. November 1838 verlangt das Forstamt zu dem Vergleich Aufschluß
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