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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 65
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0067
Die Rechtsverhältnisse des Joh. Jakob Hebel,
des Vaters des Dichters Joh. Peter Hebel

von Gustav Oberholzer

Am 26. 6. 1759 bittet der Leineweber Joh. Jakob Hebel von Simmern aus der Kurpfalz
über die Stadtschreiberei in Schopfheim den Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Dur-
lach um »hintersäßlich Annahme in Hausen«. Er sei mit der Bürgerstochter Ursula
Oertlin von daselbst ehelich verlobt und in Basel und hiesigen Gegenden in Arbeit gestanden
.

Bemerkenswert: Er bittet nicht um dortige Ausübung seines Handwerks, obwohl keine
Gewerbefreiheit besteht.

Diese Supplik wird durch das Oberamt in Lörrach durch Auskunft über seine Person
ergänzt (keine Leibeigenschaft, reformierte Religion, Vermögen) und befürwortend
nach der Residenz in Karlsruhe weitergesendet (27. 6. 1759).

Der Markgraf genehmigt die Bitte mit der Verfügung, »gegen gewöhnliche prästanda«
als Hintersaß in Hausen sich aufhalten und sein Handwerk treiben zu dürfen (7. 7.
1759).

Schon am 30. 7. 1759 fand nun die Trauung nach lutherischem Glauben in Hauingen
statt.

Zu diesem Schriftwechsel folgendes: Jakob Hebels Heirat pressierte. Eine eheliche
Verlobung sollte nur ein halbes Jahr dauern. Man unterschied damals eheliche und nichteheliche
Kinder, und eheliche Kinder waren nur solche, die auch in der Ehe erzeugt wurden
. (Eine Bekannte erzählte mir von einem Pfarrer, der vor dem ersten Weltkrieg strafversetzt
wurde, weil sein Kind viel zu früh das Licht der Welt erblickte).

Es fällt auf, daß der Leineweber schon von der Leibeigenschaft befreit war. (In Baden
hob der Landesfürst als einer der ersten 1783 die Leibeigenschaft auf.) Allerdings, Jakob
Hebel stammte aus einer Stadt, und die Einwohner der Städte waren in der Regel leibesfrei
.

Die »gewöhnlichen prästanda« zu erledigen, war aber bei den damaligen Verkehrsverhältnissen
oft sehr schwer. Übrigens wurde das Wort »prastända« geschrieben, was ein
Schreib- oder Druckfehler ist. Es muß heißen Prästanda und ist nach dem Fremdwörterbuch
von Duden veraltet für: pflichtmäßige Leistung, Abgabe. Der Wechsel Hebels von
einem Territorium in ein anderes mußte nämlich von seinem Kurfürsten erlaubt und dafür
der Abzug nebst Sportein bezahlt werden. Der Abzug betrug 10 % des Vermögens.
Nur mit dieser Abmeldung konnte sich Jakob Hebel in Hausen anmelden.

Der Schrift- und Geldverkehr zwischen Hausen und Simmern war aber im 18. Jahrhundert
schwieriger als z. B. heute zwischen einem Ort in Alaska und Hausen. Noch
Mitte des Jahrhunderts mußte in Baden zur inneren Sicherheit und Ordnung Militär eingesetzt
werden, Husaren zum Schutze des Postverkehrs. »Jaunen, Zigeunern und vagie-
rendem Gesindel« werden durch badische Edikte der Jahre 1727 und 1767 schwere und
schwerste Strafen angedroht. In Simmern erinnert heute noch der Schinderhannesturm
an den Räuberhauptmann, der hier gefangen gehalten wurde.

Durch eine Antwort vom 2. 7. 1984 des Hunsrückmuseums in Simmern erfahren wir:
»Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen auf Ihre Anfrage eine definitive Antwort zu geben
. Die Akten des Oberamtes und der Stadt Simmern wurden 1794 beim Heranrücken
der Franzosen auf 20 Wagen nach Koblenz-Ehrenbreitstein geflüchtet. Bei der Eroberung
der Feste wurden sie restlos vernichtet. Unsere Stadtakten reichen bis 1814 zurück,

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