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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 120
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0122
Das Realwirtschaftsrecht
beim Eisenhüttenwerk Oberweiler

Hans Ringes t, Badenweiler
(überarbeitet und ergänzt von Johannes Helm)

In Oberweiler, das seine Selbständigkeit als Gemeinde 1935 aufgeben mußte, als es
dem Kurort Badenweiler eingegliedert wurde, hat sich in diesen 50 Jahren der Wandel
von der Landwirtschaft als Haupterwerbszweig - dokumentiert im alten Ortswappen
durch Sense und Rechen - hin zur Betreuung und Beherbergung von Kurgästen nicht
ganz so deutlich vollzogen wie in Badenweiler selbst. An zwei Stellen des Ortes sind
noch Reste eines anderen Erwerbszweiges erhalten geblieben, der hier einst von Bedeutung
für das Wohlergehen der Einwohner war: das Anwesen Weilertalstraße 68, ehemals
Forstamt und zuvor Verwaltungsgebäude (= Faktorei) des Eisenhüttenwerkes, und das
Anwesen Schweighof Straße 6, heute Hotel Hasenburg, bis 1861 Standort des Schmelzofens
eben dieses Hüttenbetriebes, den Markgraf Georg Friedrich 1595 für sein Land erworben
hatte. Als dritter markanter Punkt sei noch das Thermalsportbad Oberweiler
genannt, das 1939 dort entstand, wo sich früher ein zum Hüttenwerk gehöriger Weiher
befand, in dem das im Hammerwerk benötigte Wasser aufgestaut wurde. Alle anderen
Einrichtungen wie Hammerwerk, Vorratshäuser u.ä., die in einem alten Lageplan einen
ganzen Komplex, ein »Industrieviertel« bilden, sind inzwischen um- bzw. neu gebaut
worden.

Wenn wir auch heute keine Milieuschilderung aus damaliger Zeit zur Verfügung haben
, so kann man sich doch mit etwas Phantasie ungefähr ausmalen, daß dort ein reger
Betrieb herrschte, ein Kommen und Gehen von Fuhrleuten, Lieferanten, Käufern, Arbeitern
, Angestellten und Beamten. Aus dem Köhlgartengebiet, dessen zahlreiche Meilerplätze
heute noch zu erkennen sind, brachten die Köhler die fertige Holzkohle. Aus
den Waldungen von Hertingen, Mauchen, Auggen, Vögisheim und Müllheim wurde das
wertvolle Rohmaterial, das Bohnerz, beigeschafft, und schließlich mußten die fertigen
Produkte, das Roheisen, auch abtransportiert werden. Naturgemäß konzentrierte sich
der Hauptverkehr um das Verwaltungsgebäude, die sog. Faktorei. Es war daher naheliegend
, daß das Werk seinen Kunden und Arbeitern nach Abschlüssen, Auszahlungen
oder während der Fütterung der Pferde Gelegenheit gab, Speise und Trank verabreichen
zu lassen, denn die schwarzen Männer vom Köhlgarten und von der Sirnitz und die Arbeiter
am Hochofen und im Hammerwerk hatten wohl ein berechtigtes Bedürfnis, sich
die trockene Kehle etwas anzufeuchten. Auch konnte der eine oder andere bei seinem
Arbeitgeber leichter in der Kreide stehen als bei einem fremden Gastwirt. So hatte sich
seit Bestehen des Werkes eine Art Wirtschaftsbetrieb - eine Kantine - entwickelt, die im
unteren Raum der Faktorei eingerichtet war und von dem jeweiligen Faktor auf eigene
Rechnung geführt wurde. Gerade dem Umstand, daß der Werkwirtschaftsbetrieb zeitweise
sehr gut florierte und zu Beschwerden Anlaß gab, haben wir es zu verdanken, daß
ein verhältnismäßig reichlicher Schriftverkehr über das Realwirtschaftsrecht beim Eisenhüttenwerk
Oberweiler vorhanden ist. Aus den zahlreichen Bittgesuchen, Verfügungen
, Einsprüchen und Beschwerden erhält man ein anschauliches Bild der damaligen
Zeit.

Der Betrieb der Werkwirtschaft geht bis in die Anfänge des Eisenhüttenwerkes im
16. Jahrhundert zurück. Sie wurde von dem jeweiligen Verwalter im Verwaltungsgebäu-

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