Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 64
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0066
Tumringen, (Lörrach-Tumringen) 767- 1967, Lörrach-Tumringen 1967
Sulzburg, Stadt-, Bergwerks- und Waldgeschichte von Ed. Martini, ohne Jahr
Vögisheim, Das zweigeteilte Dorf von Fritz Fischer, Müllheim 1984

Badische Ortssippenbücher,
alphabetisch nach Orten:

Haltingen 1965
Istein, Huttingen 1970
Kleinkems 1977
Otlingen 1972
Onoschwanden 1966
Sexau 1974
Tannenkirch 1974
Wittlingen 1966
Wollbach 1962

Binzen-Rümmingen 1967
Britzingen 1973
Broggingen 1981
Ef ringen-Kirchen 1959
Egringen 1957
Eimeidingen 1979
Fischingen 1972
Freiamt 1954 = 1977
Grenzach 1974

Rats wählen und »Landschaft« in Hohen zollern

Chr. M. Vortisch

Wir haben einen alten Schriftentausch mit den meisten umliegenden historisch-landeskundlichen
Vereinigungen. Diese über 50jährige Sammlung unserer Bibliothek umfaßt
ziemlich das ganze Südbaden und Hohenzollern. Sie ist übrigens im Archiv der
Stadt Lörrach deponiert und dort im Leseraum für jedermann zugänglich.

Beim Durchblättern des Jahresbandes 1984 der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
fanden wir den Beitrag von Casimir Bumiller »Die Junginger Audienzprotokolle
von 1600 — 1625«, der überraschende Parallelen zu unserem Thema »Historische
Selbstverwaltung«aufweist und einige Begriffe nennt, die darauf hindeuten, daß die
Dorfbevölkerung in Hohenzollern in den vorhergegangenen Jahrhunderten über ähnliche
Institutionen verfügte wie die Hauensteiner oder die Markgräfler und eine ähnlich
Rechtsstellung genoß. Es müßte sich lohnen, auch diesen älteren Verhältnissen nachzugehen
. Es sei erlaubt, eine knappe Inhaltsangabe von Bumillers Skizze zu bringen, wobei
die in Anführungszeichen gesetzten Stellen Zitate sind.

Wahl in die Dorfämter im frühen 17. Jahrhundert

In Jungingen hatten anfangs des 17. Jahrhunderts die mitgliederstärksten, einflußreichsten
und meist auch reichsten Familien die Fäden der Macht im Dorf in Händen. Sie
stellten damals in der Regel die Inhaber des Vogtamtes, des Bürgermeisteramtes (Verwaltung
und Rechnungswesen) oder besetzten das Gericht (den Rat). Die Wahl in diese
Ämter fand alljährlich im Januar um Hilari statt und zwar unter Aufsicht herrschaftlicher
Beamter. Die männlichen Vollbürger mußten bei diesem »Jahrgericht« anwesend
sein, wenn ihnen die Landesordnung, die sie beschwören sollten, vorgelesen wurde.
Nach der Anhörung der Landesordnung begann die Wahlprozedur. »Bestimmte Männer
im Dorf genießen das Wohlwollen der Herrschaft und die Gemeinde weiß, wen sie
zum Vogt zu wählen hat. Dieses Vogtamt geht dabei im Laufe der Jahrzehnte unter den

M


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