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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 90
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0092
Zum Prozeß der Erblehensmeyer von Blansingen
und Welmlingen mit dem Kloster St. Blasien wegen des

Rötteler Schirmroggens

Willi Werth1)

Wenn frühe Urkunden durch Krieg, Brand, Unwetter verloren gingen, lassen sich geschichtliche
Abläufe aus der betreffenden Zeit nur schwer rekonstruieren. Auch in unserem
Falle ist der Beginn des Streites um den Schirmroggen für Rötteln nicht mehr festzustellen.
St. Blasien hatte unter den Wirren des Bauernkrieges und im Dreißigjährigen Krieg besonders
unter den Schweden gelitten. Immer wieder zogen Kriegsvölker durch das Rheintal
und wußten auch das Schwarzwaldkloster zu bedrohen. Eine Flucht mit dem wertvollen
Klosterarchiv blieb gefährlich und umständlich, besonders wenn es bis in die Schweiz ausgelagert
werden mußte. Dabei konnte schon auf dem Transport manches Wichtige verloren
gehen.

Die Äbte des Klosters gerieten dadurch in Beweisnot gegenüber den Blansinger und
Welmlinger Erblehensmeyern, als diese zu Beginn des Prozesses 1745/46 zwei wichtige
Abschriften über die Abgabe des Schirmroggens vom Jahre 1572 und zu ihren Zinsverpflichtungen
von 1589 vorwiesen.

Doch was war dieser »Schirmroggen« eigentlich? Warum wehrten sich die Blansinger
und Welmlinger Bauern immer wieder jahrhundertelang, ihn zu leisten?

Als die Markgrafen um 1300 das Erbe der Herren von Rötteln antraten, verfügten sie
über keinen nennenswerten Besitz in beiden Orten. Sie hatten die Vogtrechte der Rötteler
geerbt und waren damit Inhaber der Nieder- und Hochgerichtsbarkeit geworden. Da
das Kloster auf seinem Gebiet keine Blutgerichtbarkeit ausüben konnte, mußte es notgedrungen
einen adligen Herren als Vogt damit betrauen. Dieser konnte für seine Leistungen
eine übliche Abgabe an Getreide und Wein erheben. Er war zum Schutz und Schirm,
für die Sicherheit der klösterlichen Güter und ihrer Hofbesitzer, verantwortlich.

Diese Schirmroggenabgabe ist 1572 überliefert. Später hat man bei der Uberprüfung
und Feststellung der Klosterabgaben in Form einer »Erneuerung« versucht, diesen
Schirmroggen mit einzubeziehen und ihn für einen »Steuerroggen« zu erklären. Dabei
bleibt unsicher, gerade für das 17. Jahrhundert, ob bei den Kriegswirren, bei Miß wachs
und anderem, nicht zeitbedingte Änderungen der Abgaben getroffen wurden, was nachher
nicht mehr recht auseinander zu halten war und den Status eines Gewohnheitsrechtes
annehmen konnte. Einen solchen Fall schildert auch einmal St. Blasien. Es kann ihn aber
nicht durch Urkunden beweisen.

Wahrscheinlich hatten die Markgrafen die Menge dieses Schirmroggens mit St. Blasien
neu festgelegt. Wir können nach der Aufzeichnung von 1572 nicht sagen, ob sie sich geändert
hat. Immerhin waren die Getreidepreise in den etwa 270 Jahren kaum gleich geblieben
. Es ist aber festzuhalten, daß der Schirmroggen grundsätzlich eine Abgabe war,
die der Abt von St. Blasien an die Burgvogtei Rötteln zu leisten hatte! - Mag sein, man
hatte die wirkliche Bedeutung mit der Zeit übersehen. - So konnte es geschehen, daß
selbst Richter die Bezeichnung »Steuerroggen« von St. Blasien übernahmen.

Wir wollen hier nicht alle Einzelheiten zu diesem Streit, über Jahrhunderte hin geführt
, ermüdend ausbreiten. Er hat einen Wust von Akten allein im Schriftverkehr mit
den markgräflichen Dienststellen aufgehäuft. - Unser Interesse gilt der Hervorhebung
der wesentlichen Momente, so der Einstellung der Kläger, ihrer Anwälte und der be-

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