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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 118
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0120
So gesehen, gibt sich »Die badische Mundart-Dichtung« recht munter, und man
möchte sie im literaturgeschichtlichen Zusammenhang ganz und gar nicht missen, zumal
auch ihre Aufmachung samt den beigegebenen Illustrationen und im bunten Trachteneinband
sich durchaus noch heute sehen lassen kann.

Hebammenschule in Basel (1769 - 1771)

Chr. M. Vortisch

Die im badischen Oberland von den »weiblichen Gemeinden«, den verheirateten
Frauen und den Witwen, gewählten Hebammen mußten natürlich lesen und schreiben
können, und das gewiß nicht erst im 17. Jahrhunden. Spätestens nach der Wahl wurden
sie für ihren verantwortungsvollen Dienst von den Landphysici - in jeder »Herrschaft«
gab es einen oder zwei je nach deren Größe und Einwohnerzahl - ausgebildet und mit
einem Fachbuch versehen, damit sie die Ratschläge für schwierige Fälle nachsehen konnten
. Zwar sollten sie in solchen Fällen den Physicus und Geburtshelfer benachrichtigen,
aber bis dieser eintraf, konnten - wenn er anderswo unterwegs war - Stunden vergehen.
In der Zwischenzeit konnte es notwendig werden, das Kind notzutaufen und das, wenn
kein frisches Wasser zur Hand war, manchmal mit Wein, wie in unserem Heft 1/1985 geschildert
. Leider kennen wir bis heute die in unserer Landschaft etwa im 17. Jahrhundert
oder früher geltenden Vorschriften für die Geburtshilfe der Hebammen nicht. Es wäre
nicht nur medizinisch, sondern auch sprachlich sehr interessant, aus ärztlicher Feder
Fachkundiges über die damaligen Verhältnisse, Anschauungen und Vorschriften zu vernehmen
.

Die Verhältnisse in ländlichen Gebieten waren natürlich damals so wenig wie heute
vergleichbar mit denen einer Stadt mit Universität und berühmten Ärzten. Solche Städte
hatten im 15. bis 17. Jahrhundert den Rang heutiger »Großstädte«, auch wenn sie nur eine
Einwohnerzahl zwischen 10-20'000 Menschen hatten. In Basel z. B. wurde 1769 -
1771 probeweise eine Hebammenschule eingerichtet, die von einem Dr. Heß geleitet
wurde. Nach diesen 2 Probejahren gab er den folgenden Schlußbericht, dem offenbar
einige Auseinandersetzungen vorausgegangen waren:

»Wann es nur darum zu thun ist, ob diese Schule solte fortgesezt werden, so sie-
het zwar E(ine) L(öbl.) Haushaltung wohl ein, wie die Umstände bey uns nicht
so beschaffen, daß aus dieser Hebammen Schule eine beständige Stiftung zu machen
wäre, erachtet aber dennoch, daß zu mehrerer Unterweisung derjenigen
Hebammen, Geschworenen Weibern und Lehrjüngerinnen, welche sich bißher
diesen Unterricht zunutz gemacht haben, den selben noch für 1 Jahr fortgesetzet,
dem Herrn Dr. Heß aber nebst Bezahlung seine eingelegten Conto Euer Gnaden
bezeuget und denjenigen Hebammen und Lehrjüngerinnen, welche sich fleissig
bey diesem Unterricht eingefunden zu mehrerer Aufmunterung jeder zwen Baselthaler
gegeben werden soll. Was für ein besonderes Zimmer für die Gebärenden
im Spital an Einrichtung usw. benötigt werde (und) überwiesen werden könne


(Beschluß Regierungsrat) Solle danach verfahren werden. Dem Hr. Doctor solle seine
Forderung vom Brett (Regierungskasse) bezahlt werden und ihm noch eine Medaille von
4 Dukaten überreichet werden.

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