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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 18
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0020
Weil in der Chronik des Landvogts von Leutrum

Ausgewählt und mit dem notwendigsten Kommentar versehen von Christian Martin Vortisch

Zunächst seien einige Angaben zur Person dieses Landvogts erlaubt. Eine noch 100
Jahre vor ihm zu findende Namensform hieß »Leutterman von Eningen.« Mindestens
zwei Personen dieses Namens studierten anno 1607 in Siena: Ernestus Ludovicus und-
vermutlich ein Bruder - Philippus Christopherus Leuttermann ab Eningen. Sie sind am
11.6. 1607 in der donigen Universitätsmatrikel eingetragen. Der Vorname des Erstgenannten
mag auf einen direkten Vorfahren des Landvogts hindeuten. In der Tübinger
Matrikel kommt der Familienname von 1604 - 1756 mehrfach vor.

Am 1. 8. 1717 wurde E. F. v. Leutrum durch Markgraf Carl Wilhelm von Baden als
Landvogt der Herrschaft Rötteln-Sausenberg berufen. Er amtete auch unter der späteren
vormundschaftlichen Regierung und nach dem Regierungsantritt des Enkels Carl Friedrich
bei dessen Volljährigkeit (1746). Aber im Februar 1748, also nach 30 l/2jähriger
Dienstzeit im Oberland, berichtete v. Leutrum dem Hofratscollegium in Karlsruhe, daß
er von der Reichsritterschaft im Neckar- und Schwarzwaldkreis (der er selbst als Inhaber
einer dortigen Reichsritterschaft angehörte) zu ihrem »Direktor« gewählt worden sei;
also wohl zu einem Coordinator nach innen und zu einem Interessenvertreter gegenüber
andern Nachbarn. Da auch die Markgrafschaft schon Konflikte mit diesem Reichsritterschaftskreis
auszufechten hatte, war diese Wahl natürlich keine Empfehlung in Karlsruhe
. Leutrum teilte dem Markgrafen gleich mit, daß er sich bis zum Antritt dieses Wahlamtes
eine Frist von 1 Jahr ausgebeten habe, um die laufenden Geschäfte in der hiesigen
Landvogtei abzuwickeln. Die markgräfliche Regierung ließ sich jedoch auf nichts ein
und setzte das Entlassungsdatum auf Georgii (24. April) 1748 fest. Vermutlich deshalb
ist Leutrums heute so wertvolle Beschreibung des damaligen Oberamts leider unvollständig
geblieben. Es fehlen die Kapitel über folgende Gemeinden:

Bürchau

Dossenbach

Eichen

Elbenschwand
Endenburg
Enkenstein
Fahrnau

Gersbach
Gresgen
Hägelberg
Hasel

Hausen i. W.

Höllstein

Hüsingen

Kandern

Langenau

Malsburg

Marzell

Maulburg

Neuenweg

Raich

Raitbach

Sallneck

Schlächtenhaus

Schopfheim

Steinen

Tegernau

Weitenau

Wiechs

Wies

Wieslet

Leutrums Beschreibung des Oberamts

Seine Handschrift ist nicht nur buchstäblich nicht leicht zu lesen. Sie zeigt auch nicht
immer aus dem Zusammenhang auflösbare Abkürzungen. Seine Sprache enthält eine
Menge heute nicht mehr gebräuchlicher Fremdwörter. Als Beleg für eine Rechtslage
führt er immer wieder damals gültige oder maßgebende juristische Literatur an. Ob diese
Angaben seiner eigenen Kenntnis entsprachen oder vielleicht vom Landschreiber stammen
, ist nicht erkennbar. Man darf aber annehmen, daß das erstere der Fall ist. Sein interessierter
und systematischer Geist läßt dies erwarten. Auch zu seiner Zeit waren die
beiden ein zwar rechtlich, aber nicht wirtschaftlich gleichgestelltes Duo an der Spitze des
Oberamtes.

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