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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 101
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0103
Zollfreie: links oder rechts der Wiese?

Mit den Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz begann nach
dem Zweiten Weltkrieg 1956 eine neue Ära des Problems Zollfreistraße. Interessant dabei
, daß noch 1957 anläßlich von Gesprächen zwischen Behördenvertretern von Lörrach
, Weil und Riehen sich diese gegen eine Verbindungsstraße entlang der Wiese aussprachen
. Grund: Das Opfer der Riehener Badeanstalt und des schönen Wieseufers sei
nicht annehmbar. Die Entwicklung der Zeit mit der explodierenden Motorisierung
löschte aber zusehends solche Erwägungen bei den Behörden aus.

Schon 1960 gab es zwischen dem Baudepartement Basel und dem südbadischen Regierungspräsidium
in Freiburg Vorstellungen über eine linksufrige Zollfreistraße mit planebener
Kreuzung bei der Weilbrücke. Die Frage, ob der Staatsvertrag von 1852 als
Rechtsgrundlage für diese neue Planung gültig sei, beschäftigt nicht nur die Basler Regierung
, sondern in starkem Maße auch Riehen. Für Basel erstellte Dr. Selz ein Gutachten,
das vermerkte, daß der Staatsvertrag mit dem Bau der Weilstraße (1861) nur teilweise erfüllt
sei. In Riehen stieß der neue Plan auf heftige Gegenwehr. Eine Interpellation von
Dr. Zinkernagel bezweifelte die Notwendigkeit der neuen Straße, aber auch die Gültigkeit
des Art. 34 des Staatsvertrages, und verlangte ein neues Rechtsgutachten.

Das Gutachten Eichenherger

Das von Prof. Dr. K. Eichenberger 1964 erstellte Gutachten stellte fest:
Es bestehen berechtigte Anhaltspunkte dafür, daß Art. 34 des Staatsvertrages von
1852, das Deutschland das Recht zu einer Verbindungsstraße Lörrach — Weil eingeräumt
hat, kraft einzelner Beendigungsgründe seine Verbindlichkeit eingebüßt haben könnte.
Indessen muß auf Grund des Verhaltens zuständiger schweizerischer Behörden die betreffende
Bestimmung doch als gültig behandelt werden.

Trotz der Riehener Einwände liefen die Verhandlungen weiter. 1967 wurde vom Freiburger
Regierungspräsidenten Dichtel eine technische Vereinbarung über den Bau der
Zollfreien unterzeichnet. 1968 genehmigte auch der Basler Regierungsrat diese Vereinbarung
mit dem Vorbehalt des Abschlusses eines neuen Staats Vertrages.

Wende durch Volksinitiative

Eine Wende brachte am 1. Juni 1969 die Annahme einer Basler Volksinitiative über die
Erhaltung der Grundwasserschutzzone Lange Erlen und damit die Verwerfung der geplanten
Riehener Umfahrung mit sich. (Riehens Bevölkerung lehnte diese Initiative ab,
weil sie die Umfahrung des Dorfes zunichte machte). Die getroffene technische Vereinbarung
wurde dadurch hinfällig. Die Einsetzung einer Technischen Kommission zur
Prüfung neuer Varianten wurde erforderlich. Von 1969 -1973 wurden weitere Verhandlungen
zur Erreichung eines Staatsvertragsentwurfes geführt. In dieser Periode legte das
Basler Baudepartement Riehen einen Vertragsentwurf mit vier Varianten, zwei rechtsufrigen
und zwei linksufrigen, vor. Am 16. Januar 1973 legte sich der Basler Regierungsrat
auf eine rechtsufrige Linienführung der Zollfreien fest. Ein Jahr später, im April 1974,
wurde der Staatsvertragsentwurf bereinigt, wobei man sich die endgültige Linienführung
vorbehielt.

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