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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 123
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0125
Der Vernehmungsbeamte konnte nur sagen: »Aller guten Dinge sind drei«, und vergnügt
schrieb er in sein Protokoll: Erstens unerlaubtes Tragen der Uniform, zweitens
Gefährdung der Verkehrssicherheit durch groben Unfug und drittens Beamtenbeleidigung
. Das macht für jeden »fufzig Fränkchli Stroof« und, im Unbeibringlichkeitsfall
(wie es so schön heißt) für je fünf Fränkchli einen Tag Haft. Es war eine glatte Rechnung.

Nach der kostspieligen Fahrt hatte aber keiner mehr viel Geld im Sack, und so wanderten
sie also ins »Hüüsli«. Die beiden Deutschen machten bedenkliche Gesichter. So
lange wie die Strafe dauerte der Urlaub nicht mehr, und was dann? Aber die Basler Landjäger
waren keine Unmenschen, und im geheimen hatte ihnen der Streich der Kameraden
, die ihre Uniformen doch nicht ganz ernst nahmen, auch Spaß gemacht. Also durfte
der Schweizer Infanterist heimtelefonieren, und bald erschien sein Vater mit dem Lösegeld
für alle.

Die beiden Basler Helden durfte er gleich mitnehmen. Die beiden »Schwoobe« aber
wurden unter Polizeibedeckung an den Badischen Bahnhof gebracht, damit sie nicht
noch einmal Dummheiten machten.

Allerdings kamen ihnen nachträglich doch einige Bedenken. Wenn nun eine Anzeige
beim Regiment einlaufen würde? Aber die Schweizer Polizei zeigte gute Nachbarschaft.
Es lief keine Anzeige ein, keine diplomatischen Noten wurden gewechselt, und ein Krieg
ist zum Glück darüber auch nicht ausgebrochen.

Anmerkung:

Zuerst erschienen im Hauskalender der Textilmanufaktur Wilhelm Schöpflin, Haagen, 11. Jahrgang
, 1954, S. 42 ff.

Bild: Roger Glattacker, Lörrach

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