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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 1.1987
Seite: 9
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-01/0011
Bauern von Großhüningen, die sich weigerten, den Türkenpfennig zu bezahlen unter
dem Vorwand, sie seien Baselleute, werden von habsburgischen Soldaten abgeführt.

gelegenheit einmischten, hatten die Habsburger es fertiggebracht, die Rechte Basels einzuschränken
und sich als die Herren aufzuführen. Weil es ihnen aber oft an Geld mangelte
, zeigten sie sich bereit, Basel das Dorf als Pfand für Anleihen zu überlassen mit dem
Versprechen auf endgültige Abtretung, zweifellos um die Sache schmackhafter zu machen
.

Dies war der Fall im Jahre 1521 beim Tode des Basler Ratsherrn Holzach, der vielleicht
an Stelle der Basler Regierung das Dorf als Pfand übernommen hatte. Der Basler Historiker
Peter Ochs gibt zu, nicht genau zu wissen, welches die von den Habsburgern abgetretenen
Rechte gewesen seien. Er schreibt: »In diesem Jahre gelangte die Stadt zum Besitz
gewisser herrschaftlicher Rechte in Grosshüningen, welche übrigens einer ihrer Räte
entweder im Namen der Obrigkeit von den Edlen Gothman (Gachnang) oesterreichische
Vasallen, lehensweise und um einen Bestandzins schon inne hatte, oder jetzt dem
Rat überließ. Der Dompropst zu Basel, das Kloster St. Alban und andere hatten in demselben
mehrere Rechte, Gefälle und Besitzungen. Das Kloster St.Alban besaß den Kirchensatz
und den Zehnten. Der Dompropst hatte den Dinghof, der aus 15 Dinghauen
und 15 Meiern oder Hubern bestand, ferner das Dinggericht, zwei Teile der Bußen, zwei
Teile von der Jahressteuer, zwei Schilling jährlich von jedem Pflug, das Tavernen-Recht,
eigene Leute, Zwing und Bann, den halben Teil am Salmenzug und an den Fischenzen im
Rhein, und den dritten Teil des Ackerigs. Die Stadt hatte auch schon dort ihre besondern
Leibeigene, wie auch das Gut Michelfelden. Ein Partikular besaß einen Freihof zu Hüningen
, nebst den dazu gehörigen Feldern und nebst der Schäferei. Der Rat erwarb solche
kaufsweise im Jahre 1561 von einer Witwe Loos«.

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