Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 1.1987
Seite: 182
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-01/0184
»Verbesteuern*

Ein parlamentarischer Staatssekretär soll einmal in seiner Antwort auf eine »Kleine
Anfrage« im Parlament gesagt haben: »Eigentlich müßte man das Bodenrecht ändern
und Wertsteigerungsgewinne bei Bau und Boden verbesteuern...« Wie weit wird da
Geldentwertung als Wertsteigerung ausgegeben und wie lange Baupreiskonjunktur
ebenfalls? aber das ist hier nicht gemeint. Auch daß der Parlamentarische Staatssekretär
offenbar mehr ein Bürokrat war als ein Parlamentarier von guter Bildung, ist hier nicht
das Thema.

Man könnte also auch die Inflation verbesteuern, und wie wär's mit der Verbesteue-
rung der amtlichen und politischen Wörterinflation? Auch die Erfindung neuer Titel in
der Bürokratie bei den jeweils obersten Bürokraten müßten die Verantwortlichen endlich
verbesteuern. Das wären ergiebige Steuerquellen, die nie versiegen würden, wenn's
so weitergeht wie jetzt. Übrigens, wie wäre es mit einer Werbesteuer, deren Sätze mit
dem Umfang der Inserate und der Höhe der Rechnungsbeträge steigen müßte? Ein Gewinn
auch für die Ökologen und am Ende auch die Ökonomen.

Nicht nur die Bürokraten und ihre Helfer erbringen sprachliche Leistungen besonderer
Art, leider auch Journalisten. Da hat mal DPA der Welt verkünden müssen, der
NDR (a propos Buchstabensalat: wer schildert den mal ganz aktuell?) habe einen freien
Mitarbeiter, einen Satiriker, deshalb gefeuert, weil er »für die Veröffentlichung eines illegal
abgehörten angeblichen Telefonats zwischen einem Intendanten X und seinem persönlichen
Referenten Y verantwortlich sei«. Damit habe sich der Mitarbeiter »eines klaren
Rechtsbruches schuldig« gemacht. Kann man angebliche Telefonate auch abhören?
Was dieser Unfug, nicht des Satirikers, sondern des NDR, die Steuerzahler bei Gericht
kostet, danach fragt keiner. Wir schlagen vor, daß jeder von amtswegen geführte und
verlorene Prozeß das betreffende Amt eine Steuer kosten soll und in jeder weiteren Instanz
das Doppelte. Die Jahresergebnisse dieser Steuer müßten für alle Ministerien bzw.
Ämter gleichzeitig veröffentlicht werden. Na, wäre das was für Chancengleichheit?

Vor einiger Zeit ist auch über eine Empfehlung zur Entsorgung der »Enquete-Kommission
« berichtet worden. An dieser Begriffsverwirrung ist wahrscheinlich der Berichterstatter
schuld. Diese Kommission braucht nicht entsorgt zu werden, sie hat vermutlich
auch sonst keine Sorgen. Die Sorgen (mit dem Geld) bleiben dem Steuerzahler.

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