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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 161
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0163
Vom Markgräflerland in älteren Schulbüchern

von Helmut Bender

Was in derzeitigen Schulbüchern über unsere engere Heimat, eben über das Markgräflerland
geschrieben steht, ist leicht einzusehen, ist lieferbar und ist alles in allem reichlich
. Die Kinder bzw. die Heranwachsenden und auch die Lehrer sollten es wissen. Wir
Älteren aber wissen oft nur noch, was in unseren damaligen Schulbüchern stand. Oder
wir haben vieles davon großteils schlicht und rundweg vergessen...

Was wir alle aber nicht ohne weiteres wissen, ist das, was in den Schulbüchern unserer
Groß- und Urgroßeltern anno dazumal gestanden hat. Bekanntlich haben ja die Schulbücher
ein ähnliches antiquarisches Schicksal wie die Kinder- und Kochbücher zu erleiden
: man benutzt sie häufig und nicht immer mit ganz sauberen Händen - und eines Tages
haben sie ihre Pflicht getan und werden weggeworfen. So verwundert es nicht, daß
ältere und alte Schulbücher kurioserweise zu den Raritäten gehören können.

Es würde in diesem Zusammenhang zu weit führen, wollten wir a priori über das
Schulwesen im Markgräflerland referieren. Nur soviel sei hier skizziert: die baden-dur-
lachsche Kirchenordnung von 1556 befaßte sich auch mit dem Schulwesen. Ein knappes
Vierteljahrhundert nach der Einführung der Reformation in der Herrschaft Rötteln-
Sausenberg (1583) hatte bereits jede vierte Gemeinde bzw. Pfarrei ihre Schule, und zu
Ende des 17. Jahrhunderts zählte man 40 Pfarreien und 37 Schulen. Allerdings gab es ein
Halbjahrhundert später nur 17 Schulhäuser (da in der Regel die Gemeinden dafür zu sorgen
hatten, war dies bei den stets angespannten Finanzen ein wunder Punkt, allerdings
wurden während der Herrschaft Karl Friedrichs auch im markgräflichen Oberland zahlreiche
neue Schulgebäude errichtet). Auf die speziellen Lateinschulen (seit 1602 in Sulzburg
und seit 1678 in Lörrach) sei hier nur am Rande hingewiesen: was Lörrach angeht,
so handelte es sich zudem um die Fortführung der bereits 1550 gegründeten Röttelner
Landkapitelschule, die schließlich aus Raumgründen nach hier verlegt worden war. Die
Grenzen zwischen den sogenannten Lateinischen und den Bürgerschulen sind oft nicht
exakt zu definieren (etwa in Schopfheim). Auf Grund des Reichsdeputationshaupt-
schlusses von 1803 wurden die Schulen weitgehend dem Landesherrn direkt unterstellt.
Für die Knaben galt die Schulpflicht vom 7. bis 14. Lebensjahr, für die Mädchen vom 7.
bis zum 13. Lebensjahr. Lateinschulen gab es zudem auch in Kandern und Müllheim, die
Lörracher Lateinschule war ja bereits im 18. Jahrhundert zu einem Pädagogium ausgebaut
worden. Die ausschließliche staatliche Schulverwaltung wurde jedoch schon 1809
bzw. 1813 wieder aufgegeben, an ihre Stelle traten die Kirchensektionen als Zentralinstanzen
; sie hielten sich bis 1836, wo sie von gemischten Gremien, die vorab die geistes-
und naturwissenschaftlichen Fächer zu berücksichtigen hatten, abgelöst wurden. 1860
kam es dann zum einschneidenden Gesetz, demzufolge das »öffentliche Unterrichtswesen
vom Staat geleitet wird. Andere Unterrichts- und Erziehungsanstalten stehen unter
Aufsicht der Staatsregierung«. Der nachfolgende Kulturkampf hat eine solche Gesetzgebung
scharf angegriffen, und es brauchte Jahrzehnte, bis es durch gegenseitige Zugeständnisse
zu einer einigermaßen beruhigten Situation kam.

Die Bezüge der Lehrer wurden bis um 1800 großteils in Naturalien bezahlt, sie waren
generell gering und richteten sich meist nach der jeweiligen Schüleranzahl. Erst zu Beginn
des 19. Jahrhunderts wurden die Landlehrerstellen einigermaßen aufgebessert. Mitunter
gab es für sie auch Nebeneinnahmen, so etwa durch die Einführung von Sonntagsschulen
. Oft waren die Lehrer kleinerer Orte von den Gemeindemitgliedern nach dem

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