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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 2.1989
Seite: 59
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-02/0061
Der erste Tätigkeitsbericht der Bezirksnaturschutzstelle Müllheim datiert vom 24. Januar
1930. Er ist sehr allgemein gehalten und erwähnt die Bestandsaufnahme der schützenswerten
Tiere. Pflanzen und Landschaftsteile, ohne die Einzelheiten zu nennen. Dr. Scheffelt erwähnt
einen biologischen Fortbildungskurs für die Lehrerschaft, bei dem er den Naturschutzgedanken
stark berücksichtigt habe. Der Vogelschutz sei durch viele Aufsätze in der Lokalpresse
sowie durch Hinweise auf und Kontrolle von Nisthöhlen gefördert worden: in Müllheim habe
er bei der Anlegung eines Vogelschutzgehölzes beratend mitgewirkt.

einzelne Maßnahmen im Beiirk

Am 19. Dezember 1929 regelte das Ministerium des Kultus und Unterrichts in einem Erlaß
den Schutz der Weidenkätzchen: Soweit diese in der Naturschutzverordnung vom 14.
November 1927 für bestimmte Jahreszeiten freigegeben sind, ist nur das Abpflücken und
Abschneiden gestattet, das Feilhalten und der Verkauf bleiben aber verboten.

Im Jahr 1928 war in Freiburg die Schauinslandbahn AG gegründet worden. Aus diesem
Anlaß regte der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg schon am 12. Dezember 1928 an. das
Gebiet des Schauinslands zu schützen, weil nach Inbetriebnahme der Bahn der Zustrom
größerer Menschenmengen zu erwarten sei und dadurch der Gipfel des Schauinslands
gefährdet werde, weil die umliegenden Gebiete vor Verwüstungen gesichert werden müßten
und eine schöne kulturelle Entwicklung dieser landschaftlich hervorragenden Gegend gesichert
werden müsse. Die Bergbahn wurde im Frühjahr 1930 eröffnet. Vom Bezirksamt
Freiburg und vom Bezirksamt Staufen wurden je eine gleichlautende bezirkspolizeiliche
Vorschrift am 31. Juli 1930 bzw. 18. September 1930 erlassen, wonach der öffentlichen
Benutzung des oberen Schauinslandgebietes, wie auf einer Karte abgegrenzt, erhebliche
Beschränkungen auferlegt werden. Untersagt wird auf öffentlichen Straßen und Wegen: die
Ausübung gewerblicher Verrichtungen, insbesondere Verkauf von Waren: das Aufstellen von
"Verkaufsständen. Kisten und Fässern und dergleichen": die Verteilung von Druckschriften,
das Anbringen von Reklameplakaten und Lautsprechern, das Wegwerfen und Liegenlassen
von Abfällen sowie von "Glasscherben und anderen ähnlichen gefährlichen Gegenständen":
das Wegwerfen oder Abrollenlassen von Steinen und Felsstücken. Weiter heißt es: "Soweit
Abortanlagen vorhanden sind, ist die Verrichtung der Notdurft außerhalb dieser sowie die
Verunreinigung der Abortanlagen untersagt". Offene Feuer dürfen nur zum Abkochen auf den
näher bezeichneten Orten entfacht werden: "das Feuer ist mit besonderer Sorgfalt zu überwachen
, sodaß Sträucher. Büsche. Bäume und die Grasnarbe nicht in Brand geraten und
Belästigungen des Publikums (z.B. durch Rauchentwicklung) ausgeschlossen sind." Die
Vorschrift bestimmt ferner: "Weidende Tiere dürfen weder geschlagen, noch sonst in Unruhe
gebracht werden. Es ist untersagt. Tiere der Obhut des Hirten zu entziehen."' Hunde sind an die
Leine zu nehmen und dürfen auf allgemeine Lagerplätze nicht mitgenommen werden. Ball-
und Bewegungsspiele sind nur auf den näher bezeichneten Plätzen gestattet. Kraftfahrzeuge
dürfen nur die ausdrücklich bezeichneten Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h befahren und nur an bestimmten Parkplätzen aufgestellt werden. Für Zuwiderhandlungen
werden Geld- und Haftstrafen angedroht. Im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen
wurde ein "Zweckverband Schauinsland" geplant, aber zunächst nicht verwirklicht.

Im Zuge der Bekämpfung des Reklameunwesens in der Landschaft hat das Bezirksamt
Müllheim am 6. März 1930 die Gendarmerie angewiesen, wegen der Anbringung von 20 (!)
Schildern an der Landstraße vor dem Ortseingang von Schliengen Anzeige zu erstatten.

Das Ministerium des Innern weist am 21. Juni 1930 die Bezirksämter darauf hin, daß
Landstreicher. Zigeuner und fahrende Gewerbetreibende des öftem mit Hunden dem geschützten
Igel nachstellen. Das Bezirksamt Müllheim und die Bezirksnaturschutzstelle erlie-

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