http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-02/0063
"vielerorts zu wünschen übrig lasse". Zur Verbreitung des Naturschutzgedankens in der
Bevölkerung werde jetzt gemeinsam mit der Bergwacht ein künstlerisch gestaltetes Plakat mit
den geschützten Pflanzen verbreitet.
Für solche Mahnung dürfte indes der Müllheimer Amtsbezirk kaum Anlaß gegeben haben,
auch was die Aufklärung der Bevölkerung anging. Die Lokalzeitung "Markgräfler Nachrichten
" hatte sich in den Jahren 1929 bis 1934 öfters mit Naturschutzproblemen befaßt und
ausführlich über die Tätigkeit der Bezirksnaturschutzstelle und deren Anliegen berichtet.
Wie schon eingangs erwähnt, kam 1935 das Reichsnaturschutzgesetz und bildete eine
bessere rechtliche Grundlage für die Naturschutzarbeit. Wie in den folgenden Jahren bis zum
Beginn des Zweiten Weltkriegs die Einrichtung von Naturschutzgebieten und der Schutz von
Landschaftsteilen und Naturdenkmälern im Markgräflerland vorbereitet und im wesentlichen
abgeschlossen wurden, darüber soll die Fortsetzung dieses Aufsatzes (im nächsten Heft dieser
Zeitschrift) berichten.
Anmerkung:
Das gesamte Quellenmaterial für diesen Aufsatz ist den vom Staatsarchiv Freiburg freundlicherweise zur
Verfügung gestellten einschlägigen Akten badischer Landesbehörden entnommen.
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