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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 46
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0048
Die Geschichte des Naturschutzes
im ehemaligen Amtsbezirk Müllheim

Helmut Gutzier

Fortsetzung aus "Das Markgräflerland" 2/1989
(Teil 2: 1936-1940)

Im ersten Teil dieses Aufsatzes (Das Markgräflerland. Heft 2/1989. S.49ff) ist gezeigt
worden, wie bereits zu Beginn unseres Jahrhunderts erkannt war. welche Gefahren von
technischem Fortschritt und Industrialisierung, von der Ausdehnung der Siedlungsräume und
Gewerbeflächen und des Verkehrswegenetzes für die Natur ausgingen. Man sah, wie diese
Entwicklungen Pflanzen- und Tierwelt bedrohen, natürliche Zusammenhänge. Beziehungen
und Wechselwirkungen stören und Gestaltung und Bild der Landschaft zunehmend beeinflussen
und verändern. Als Folge dieser Erkenntnis wurde Naturschutz in den zwanziger Jahren,
in einer Zeit veränderter Wertvorstellungen nach dem ersten Weltkrieg, zu einem Thema der
Regierungspolitik. Wie ebenfalls schon im ersten Teil dieses Aufsatzes geschildert, wares aber
zunächst nicht gelungen, den in jenen Jahren sorgfältig erarbeiteten Entwurf eines Reichsnaturschutzgesetzes
über die parlamentarischen Hürden zu bringen: erst zum l. Oktober 1935
konnte das Gesetz in Kraft gesetzt werden.

Die dann "von oben" mit politischen Parolen verbrämte Propaganda für Vollzug und
Durchsetzung des neuen Naturschutzgesetzes und der ihm zu Grunde liegenden Vorstellungen
und Ziele stieß dann aber auf großes Verständnis und Mitw irkungsbereitschaft nicht nur in an
der Natur besonders interessierten Kreisen, sondern in breiten Schichten der Bevölkerung, in
denen ein nicht zu übersehender Enthusiasmus für die Natur sich ausgebreitet hatte: es gab
zahlreiche Vereine, die sich örtlich und überregional mit Natur- und Heimatpflege befaßten.
So zeigte sich auch bei den staatlichen Verwaltungsbehörden großes Interesse und Einsatzbereitschaft
, als sich ihnen hier eine zwar in der Sache nicht neue, aber auf ein besseres
gesetzliches Instrumentarium gestützte Aufgabe stellte.

Neues Gesetz, neue Vorschriften ...

Nach dem neuen Reichsnaturschutzgesetz kam im Oktober 1935 noch eine Reichsverordnung
zu seiner Durchführung, w orin hauptsächlich die Organisation der Naturschutzbehörden
und der den Behörden zuarbeitenden, ehrenamtlich besetzten Naturschutzstellen geregelt und
Bestimmungen getroffen w urden über die Einrichtung des Reichsnaturschutzbuches und von
(regionalen) Naturdenkmalbüchern sowie von Verzeichnissen und Karten der Landschaftsschutzgebiete
. Zum 1.2.1936 wurden alle bisher geltenden, den Tier- und Pflanzenschutz wie
den Naturschutz betreffenden Landesgesetze und -Verordnungen außer Kraft gesetzt.

Ergänzend trat im März 1936 eine Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen
und der nicht jagdbaren wildlebenden Tiere in Kraft. Außerdem w urden in einem Erlaß vom
18.3.1936 die Behörden der Länder, besonders die Forstbehörden, auf die neuen Regelungen
hingewiesen, zu deren Beachtung und Ausführung verpflichtet und insbesondere aufgefordert,
"für die nachhaltige Aufklärung aller Bevölkerungskreise" und die Durchführung der neuen
gesetzlichen Vorschriften zu sorgen.

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