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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 115
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0117
Frankreich begeht die 200-Jahr-Feier
der Großen Revolution

Drei Beschwerdehefte aus dem Jahre 1789

Lucien Kiechel

Die 200-Jahr-Feier der Französischen Revolution von 1789 war Anlaß zu unzähligen
Veröffentlichungen in Büchern. Zeitschriften und Zeitungen, zu Sendungen im Radio und
Fernsehen, zum Pflanzen von Freiheitsbäumen und zu festlichen Veranstaltungen verschiedenster
Art in allen Provinzen.

Auch im elsässischen Grenzgebiet des "Dreiländerecks" wurden Freiheitsbäume gepflanzt,
und im Juni wurde während zwei Wochen in Saint-Louis ein Festspiel aufgeführt, an dem sich
die Gemeinden Huningue (Hüningen). Saint-Louis (St. Ludwig). Village-Neuf (Neudorf) und
Hesingue (Häsingen) beteiligten.

Wir möchten die Leser des "Markgräflerlands" mit drei Dokumenten aus dem Jahre 1789
bekanntmachen, v on denen weniger die Rede ist als vom Sturm auf die Bastille, auf Schlösser
und Archive, von Judenverfolgungen, von Emigration und Krieg, aus denen jedoch ersichtlich
ist. daß. wenn nicht eine Revolution, so doch Reformen verlangt wurden.

Allgemein betrachtet man den im Mai 1789 erfolgten Zusammentritt der Generalstände oder
auch den Sturm auf die Bastille am 14. Juli desselben Jahres als Beginn der Großen Revolution.
In Wirklichkeit hatte sie bereits am 29. Dezember 1786 begonnen, als König Ludwig XVI.
ganz unerw artet seine Absicht bekanntgab, "am kommenden 29. Januar eine Versammlung
einzuberufen, bestehend aus Männern verschiedener Stände seines Staates, um ihnen seine
Auffassung mitzuteilen über die Entlastung seines Volkes sowie über die Ordnung der
Finanzen und die Abänderung mehrerer Mißstände".

In Versailles war der Eindruck allgemein, daß diese Einberufung von Notabein der
Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsepoche sein werde. "Die Betroffenheit w ar extrem: die
Mehrzahl der Minister, ja selbst die Königin waren über die getroffenen Beschlüsse in
Unkenntnis gelassen worden: allgemein sah man ernste Ereignisse voraus."

Die aus Privilegierten bestehende Notabeln-Versammlung war selbstverständlich nicht
bereit, auf ihre Vorrechte zu verzichten. Sie veranlaßte jedoch den König, einen weiteren
Schritt in Richtung der großen unvermeidbaren Änderung zu machen, indem sie bestimmte,
daß in ganz Frankreich gewählte Provinzialversammlungen gebildet werden sollten, in denen
der Dritte Stand neben den zwei bevorrechteten Ständen (Geistlichkeit und Adel) an der
Verwaltung des Königreichs teilnehmen sollte.

Die elsässische Provinzialversammlung wurde durch ein Edikt vom 12. Juli 1787 gegründet.
Um sie zu bilden, wurde das Elsaß in sechs Distrikte geteilt, deren Hauptorte im Oberelsaß
Colmar. Huningue (Hüningen) und Beifort, im Unterelsaß Landau. Haguenau (Hagenau) und
Selestat (Schlettstadt) waren. Jeder Distrikt sollte durch eine eigene Verwaltung, jede Gemeinde
durch einen Gemeinderat verwaltet werden.

Im Hinblick auf diese ersten allgemeinen Gemeinderatswahlen führte die Distriktverwaltung
eine Untersuchung durch, um festzustellen, wie es im Hüninger Distrikt in dieser Hinsicht
bestellt sei.

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