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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 133
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0135
Am 2. Mai legten die nach Karlsruhe entsandten Hausener Vertreter Jerg Stritt und Bartie
Käuffle schriftlich nieder, ein neuer Pfarrer Hauber könne die Hälfte der Schulmeister- und
Sigristen-Accidenzien an die bisherigen Bezieher weitergeben. Nach deren Tod solle das aber
hinfällig sein. Mit anderen Worten, das Dorf nahm den Vorschlag der Lörracher Oberbeamten
an.

Die Hausener Sonderbeauftragten in Karlsruhe ließen am 6. Mai ein noch höheres Angebot
folgen: Hausen wolle weiter dem Schulmeister und dem Sigristen alles nach Schopfheim
geben.

Außerdem hatten Vogt. Gericht und Geschworene in Hausen am 18. April Johann Michael
Hauber als erhofften künftigen Pfarrer bevollmächtigt, auf Kosten der Gemeinde in die
Residenz zu reisen. Dort sollte er die Bereitschaft des Dorfes mitteilen, dem Pfarrer das
Getreide, dem Sigristen in Zukunft das Brot zu liefern. Mit dem Pfarrer war offenbar der
gewünschte Geistliche in Hausen gemeint. Dieser Vorschlag enthielt demnach Ähnliches wie
das Angebot der Sonderbeauftragten Stritt und Käuffle vom 2. Mai. Es sei denn, der Hausener
Pfarrer sollte auch in dem Vorschlag vom 18. April nach Schopfheim weitergeben dürfen.

Was bezweckten die Hausener mit ihren unterschiedlichen Angeboten? Wollten sie erst
kostengünstigere Wege versuchen? Jedenfalls zeichneten sich nun Lösungsmöglichkeiten ab.

VII

"Zum Pfarrer hiedurch gnädigst bestelltt)"

Allerdings griff das Kirchenkonsistorium am 18. Mai nur den zweiten Vorschlag von Jerg
Stritt und Bartle Käuffle auf. Man vermißte dazu die Vollmacht. Oberamt und Spezialat sollten
deshalb zur größten Sicherheit die Gemeinde im ganzen vernehmen.

Tatsächlich unterschrieben am 24. Mai 1740 in Hausen 32 Männer eine Erklärung, die
besagte, die Gemeinde werde einem Pfarrer jährlich 50 fl. geben, außerdem die Sigristen- und
Schulmeisterbesoldung "nebst denn Acendentien". Mit dieser Besoldung könnten die anläßlich
von Taufen und anderen Sondergottesdiensten fälligen Gebühren, mit den Accidenzien
aber die Getreide- und Brotlieferungen gemeint sein. Nach dem Gang der Verhandlungen und
der späteren Handhabung sollte ein neuer Pfarrer die leidigen Sigristen- und Schulmeisterbezüge
nach Schopfheim weitergeben.

Landschreiber Süß faßte in seinem Begleitschreiben vom 25. Mai zusammen: Es bleibt bei
50 fl. vom Eisenwerkspächter und 50 fl. von der Gemeinde. Pfarrer Zandt will freiwillig seine
Accidenzien zu Hausen einem neuen Pfarrer zukommen lassen. Wenn das auch kein bindender
und dauerhafter Verzicht auf die bisher bezogenen Teile des kleinen Zehnten war, so bedeutete
es doch ein Entgegenkommen des Schopfheimer Obergeistlichen. Süß meinte schließlich
sogar, die Subsistenz eines Pfarrers sei gesichert.

Nun sah sich der Karlsruher Kirchenrat in der Lage zu entscheiden. In seinem Protokoll Nr.
154 vom 1. Juni 1740 zählte er die Besoldung für einen Hausener Pfarrer auf. Man verwies auf
das oberamtliche Urteil, ein Pfarrer könne damit subsistieren. Der Kirchenrat bemerkte auch,
später sei darüber zu befinden, ob bei einer Neubesetzung von Schulmeister- und Sigrist-Stelle
eine Änderung ihrer Bezüge vorgenommen werden soll. Erleichtert kam man zu dem Ergebnis,
daß der Bestellung eines Pfarrers keine Hindernisse mehr entgegenstehen, und man faßte einen
förmlichen Beschluß. Der Geistliche werde außerdem keine Last für den fürstlichen' Aerario"
sein. Schließlich hielt der Kirchenrat fest, die neue Pfarrei könne nach Gutdünken der
Regierung aufgehoben werden. Die Ausfertigung als eine unterschriebene Verfügung kostete
2 fl. 21 Kreuzer.

Gleichzeitig setzte der Kirchenrat eine Mitteilung an das Oberamt und an das Spezialat
Sausenberg auf. Damit wurde die Gemeinde "von ihrer bisherigen Mutterkirche zu Schopf-

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