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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 93
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0097
Der Erbvertrag zwischen
Markgraf Christoph L von Baden und
Markgraf Philipp von Hachberg vom 31. Aug. 1490

(Karlsruhe. Generallandesarchiv. 46/1026)

Neuedition des sogenannten 'Rötteler Gemachtes'
mit einer einleitenden Würdigung des Vertrags 1'

Johannes Staub

Vor nunmehr einem halben Jahrtausend, am 31. August des Jahres 1490. schlössen
Markgraf Christoph L von Baden und sein ein Jahr älterer Vetter Markgraf Philipp von der
Nebenlinie Baden-Hachberg einen für die badische Geschichte überaus wichtigen Erbvertrag
, das sogenannte Rötteler Gemachte, das im Falle des Aussterbens einer der beiden
Linien den Erbanfall ihrer Herrschaften an die jeweils andere Linie vereinbarte. Tatsächlich
trat dieser Fall auch schon 1503 ein, indem Philipp söhnelos starb und somit die Gebiete
Sausenberg. Rötteln und Badenweiler an Markgraf Christoph von Baden und damit an die
badische Hauptlinie zurückfielen. Hiermit wurden zum letzten Mal vor der Teilung von 1535
und der Erbeinigung von 1765, als deren Folge 1771 die Baden-Badener Territorien an
Baden-Durlach fielen, die gesamten badischen Stammlande vereinigt.

Das 500-jährige Jubiläum des Vertrags mag nun neben seiner ohnehin großen Bedeutung
Anlaß sein, das erhaltene Original neu zu edieren, dessen Text bisher nur in der alten,
heutigen Ansprüchen nicht mehr genügenden Ausgabe Schoepflins2' vorliegt. Darüber
hinaus fehlt das Rötteler Gemächte auch in dem wohl wichtigsten Quellenwerk zur älteren
badischen Geschichte, den Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515 3):
Wie der Titel zeigt, sollte das Werk ursprünglich die Zeit von 1050-1515 umfassen, es
gelangte aber leider, w ohl unter anderem wegen der im Verlauf des 15. Jhs. stark anwachsenden
Quellenüberlieferung, nur bis zum vierten Band, der bis 1475 reicht, und enthält
unsere Urkunde somit nicht mehr. Auch anderenorts findet sich kein gedrucktes Regest der
Urkunde.

Bevor wir zur Erörterung der Überlieferung, zur Beschreibung der Ausfertigungen und zur
eigentlichen Edition des Urkundentextes kommen, soll hier zunächst noch einmal das
historische Umfeld des Vertrages nach den immer noch grundlegenden Arbeiten von F. v.
Weech.4'. A. Huber,, und F. Wielandf0' umrissen werden.

Der Erbvertrag zwischen dem söhnelos gebliebenen Markgrafen Philipp von Hachberg
und Markgraf Christoph von Baden schien von vorneherein den Anfall der breisgauischen
Herrschaften der Hachberger Linie an Christoph und die Badener Hauptlinie vorzusehen.
Aber schon bevor sich das Aussterben der Hachberger in männlicher Linie abzeichnete,
führte Philipps Vater. Markgraf Rudolph von Hachberg (t 12.4.1487), mit Christophs Vater.
Markgraf Karl von Baden (t 24.2.1475), und Christophs Bruder Albrecht (t 23.7.1488) Verhandlungen
über die Erbfolge in den Herrschaften im Breisgau. Rudolphs Politik war infolge
seiner bedeutenden Besitzungen in Burgund und seiner Grafschaft Neuchätel stark nach
Westen, zu Burgund und nach Frankreich, und zur Eidgenossenschaft hin orientiert. Als
Lehensträger deutscher und burgundischer Gebiete mußte er so ein Interesse daran haben,
sich bei den Auseinandersetzungen um Burgund zwischen den Habsburgem und Frankreich

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