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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 94
(PDF, 33 MB)
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in den breisgauischen Stammlanden, die nicht mehr den Schwerpunkt seiner Politik bildeten,
abzusichern. Dies mag der Grund für die Aufnahme von Verhandlungen mit der badischen
Hauptlinie gewesen sein, die durch Markgraf Karls Gemahlin Katharina, die Schwester
Friedrichs DL, über enge Verbindungen zu den Habsburgem verfügte. Noch zu Rudolphs
Lebzeiten kam auch Christophs Sohn Philipp (1479-1533) zu den Markgrafen von Hachberg
an den Hof des französischen Königs, in dessen Dienst Rudolph nach dem Tode Karls des
Kühnen getreten war. Nach Rudolphs Tod setzte auf der Hachberger Seite sein Sohn, der wie
der junge Sohn Christophs den Namen Philipp trug (t 9.9.1503), die Verhandlungen fort. Er
war noch stärker nach Westen orientiert als sein Vater: er hatte eine französische Erziehung
erhalten, lebte am burgundischen Hof, trat dann in die Dienste des französischen Königs
Ludwig XI. und heiratete 1476 dessen Nichte Maria von Savoyen; so mußte ihm auch noch
mehr als seinem Vater an einer Sicherung seiner vom Zentrum seines politischen Handelns
weit abgelegenen Stammlande gelegen sein und daher auch an guten Beziehungen zur
benachbarten badischen Hauptlinie und über diese wiederum an Verbindungen zum Habsburgerhause
. Dies wird für ihn der Grund für den Erbvertrag vom 31. Aug. 1490 gewesen
sein, den er abschloß, als schon deutlich war, daß der Erbgang nicht zu seinen Gunsten
ausfallen würde, da er immer noch keinen Sohn hatte. Auf der badischen Seite schloß
Markgraf Christoph, der nach dem Tod seines Bruders Albrecht das ganze Erbe seines Vaters
auf sich vereinigte, den Vertrag ab.

Wie sich zeigt, steht das Rötteler Gemachte auch nicht isoliert da, sondern ist im
Zusammenhang anderer zur gleichen Zeit (26. bzw. 31. Aug.) zwischen Markgraf Christoph
und Markgraf Philipp abgeschlossener Verträge zu sehen, die gemeinsam eine Art Vertragswerk
darstellen.7'

Im Zusammenhang mit dem Erbvertrag übergab Markgraf Philipp von Hachberg Christoph
die Verwaltung der breisgauischen Gebiete8' und befahl seinen Beamten und Untertanen
. Christoph zu huldigen9'. Christoph verpflichtete sich, in der Regierung der Länder nichts
zu ändern und sie auf Verlangen wieder abzutreten.10' Nach dem Frieden von Senlis am
23.5.1493 zwischen Frankreich und Habsburg erbat sich Philipp die Herrschaften auch
wirklich zurück, und Christoph überließ sie ihm.

Die auch im Gemächte angedeutete Absicht jedoch. Christophs Sohn Philipp mit Philipp
von Hachbergs Tochter Johanna zu vermählen, zerschlug sich, und 1504 heiratete Johanna
auf Wunsch Ludwigs XII. den Herzog Ludwig von Longeville.

Den Erbvertrag bestätigte 1494 Maximilian den beiden anwesenden Markgrafen in
Mechelen. Ein weiteres Mal bestätigte der König Christoph das Gemächte am 13.8.1499,'"
doch unter anderem mit der Bedingung, daß er sich dabei die Lösung von Schopfheim und
der Burg Rötteln mit 6000 fl vorbehielt, die er als österreichisches Lehen beanspruchte.

Im Jahre 1503 fielen dann aufgrund des Vertrages die Herrschaften Sausenberg. Rötteln
und Badenweiler an Markgraf Christoph. Der Erbvertrag und Christophs Erbantritt zogen
zwei Rechtsstreite nach sich: Der eine mit dem Hause Longeville. das ebenfalls Erbansprüche
erhob. Dieser Streit wurde 1581 in einem Vergleich beigelegt, in dem die Familie auf ihre
Ansprüche verzichtete. Der andere Streit ging mit Österreich um die Frage der Lehenshoheit
über die Stadt Schopfheim und die Burg Rötteln. Er wurde erst 1741 endgültig beigelegt,
indem Österreich gegen 230000 Gulden auf seine Ansprüche verzichtete.

In Bezug auf die Überlieferung des Rötteler Gemächtes war als ein wichtiges und
interessantes Ergebnis der Arbeiten zu der vorliegenden Edition festzustellen, daß das
Rötteler Gemächte in zwei Exemplaren, den Ausfertigungen der beiden Vertragspartner,
erhalten ist. Die bisherige Forschung schenkte nur dem einen davon, dem besiegelten (im
folgenden A). Beachtung, während das andere, dessen Siegel verloren sind (im folgenden B).

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