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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 18
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0020
Die Sulzburger Waldgenossenschaft und ihre Teilung

im Jahre 1602/ 1617

Der Aufsatz erschien erstmals in der "Allg. Forst- und Jagdzeitung", Nr. 10/11 Oktober/November
1990 (161. Jahrgang). Verlag Sauerländer Frankfurt a.M.

Doris Kalka-Altenpohl und Peter Gürth

Einleitung

Im ehemaligen Baden ist der Fall nicht selten, daß mehrere Gemeinden, zum Teil in der
Rheinebene gelegen, im Mittelalter einen gemeinschaftlichen Waldbesitz am Westabfall des
Schwarzwaldes nutzten (GÜRTH 1975; HASEL 1971,1985). In den meisten Fällen kam es
bereits zu Beginn der Neuzeit zur Teilung infolge anhaltender Streitigkeiten über Holznutzung
, Eckericht "und Waldweide.

So hatten auch im Sulzburger Tal, rd. 20 km südlich von Freiburg - heute Forstbezirk
Müllheim -. die Ortschaften Sulzburg. Heitersheim. Betberg und Inner- bzw. Außerseefelden
gemeinschaftlichen Besitz an einer Waldfläche von rd. 1120 ha an beiden Talseiten des
Sulzbachtales. Im Jahre 1602 / 1617 kam es nach jahrhundertelangen "Spännen" 21 zur
Aufteilung des Waldes.

Die erstgenannte Verfasserin dieses Aufsatzes (KALKA 1989) erhielt den Auftrag, in
einer Diplomarbeit an der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg der
Vorgeschichte und den Umständen dieser Teilung nachzugehen. Insbesondere interessierte
die Frage, wie die Aufgabe der Teilung eines so großen Waldgebietes zu Beginn des 17.
Jahrhunderts bei noch sehr beschränkten Kenntnissen in der Forstvermessung und Waldwertschätzung
gelöst wurde.

Im Generallandesarchiv Karlsruhe fanden sich umfangreiche Quellen zur Geschichte der
Sulzburger Waldgenossenschaft.

Der Archivverwaltung des Landes, insbesondere Frau Dr. Müller vom Staatsarchiv in
Freiburg, danken wir herzlich für ihre Unterstützung.

1. Die Waldgenossenschaft im Sulzbachtal im hohen Mittelalter

Das älteste Dokument über die Waldgenossenschaft ist ein Waldbrief auf Papier über die
"recht und alte gewohnheit. so die von Sulzburg, Heitersheim, Betburg und inner und ußer
Seefelden miteinander von altem hergebracht und gehalten haben". Nach der Schrift stammt
die Urkunde aus der Zeit um 13503'. Im Generallandesarchiv finden sich zwei gleichlautende
Schriftstücke aus jüngerer Zeit. Weitere, in ihrem rechtlichen Inhalt geänderte Waldbriefe
gibt es von 1371 41, 1468 51 und undatiert, aber nach dem Inhalt am jüngsten, als sog.
"Waldgemerck" 61.

Der Ursprung des gemeinschaftlichen Waldbesitzes liegt sicher viel weiter zurück als ihre
erste Erwähnung um 1350. BRAUS (o. J.) nimmt an, daß der gemeinschaftliche Waldbesitz
bereits zur Zeit der Gründung des Klosters Sulzburg 993 oder sogar noch vorher aus einer
Schenkung bzw. Zuteilung des damaligen Gebietsherren, des Kaisers Otto III., entstanden
sei.

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