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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 110
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0112
Sein Sohn Johann Adam, aus 2. Ehe. welcher der einzige war und am 15. August 1811
geboren wurde, konnte wegen "den Reeb und andern Geschäftheiten kein Handwerk
erlernen." Sein Vater bat daher das Großherzoglich wohllöbliche Bezirksamt in Lörrach, sich
gütigst dafür zu verwenden, seinem Sohn, "welcher die einzige Stütze in seinem oft
kränklichen Alter wäre, die gesagte Wirthschaftsgerechtigkeit zu übergeben und auf
denselben bestätigen zu lassen."

Das Großherzl. wohllöbl. Bezirksamt in Lörrach forderte daraufhin von der Gemeinde
Kleinkems die Vorakten wegen der Schildwirtschaftsgerechtigkeit des hiesigen Straußwirts
Johann Adam Hügin an. Stabhalter Johann Häberlin berichtete aber am 11. August 1827.
"daß sich in der Gemeinde wegen gesagter Wirthschaft nichts vorfinde, da bei den frühem
Vorgesetzten dieselben verschoben oder gar verloren wurden: es findet sich nichts vor als die
anliegende Quittung, was ein Beweis ist, das Acten hier verschoben wurden, da dem Wirth
Hügin. laut diesem, die Strauß-Wirthschaftsgerechtigkeit für lebenslänglich gegeben wurde
"

Auf der weiteren Suche dieser Vorakten kann dem Schriftverkehr zwischen dem Großherzl
. wohllöbl. Bezirksamt Lörrach und der Großherzl. Obereinnehmerei Lörrach entnommen
werden, daß der Ort Kleinkems früher zur ehemaligen Einnehmerei Kandern gehört hat.
Es wurde auch vermutet, "daß sich hier aber noch alles bei der Großherzl. Domänenverwaltung
vorfände."

Am 15. August 1827 teilt die Großherzl. Domänenverwaltung jedoch auf Anfrage mit. daß
sich von Johann Adam Hügin in Kleinkems nichts vorfinden läßt. Der Stabhalter in
Kleinkems soll berichten, ob Hügin in solchem Vermögen stehe und ein so wohleingerichtetes
Haus habe, "daß er Fremde mit Anstand gastieren und beherbergen kann."

"Unterthänigst gehorsamster Stabhalter Häberlin" teilte daraufhin am 19. August 1827
dem Großherzl. wohllöbl. Bezirksamt in Lörrach folgendes mit:

" 1. Ja. das Vermögen habe der Hügin die Wirthschaft betreiben zu können

2. daß er ein Haus habe so viel Fremde zu beherbergen als hier in Kleinkems eintreffen,
was der Hügin, seit dem er die Wirthschaft als Straußwirth hatte, zu jeder Zeit auch thun
konnte, und that."

Großherzl. wohllöbl. Bezirksamt bittet nun auch. ggf. aus den Gemeinderechnungen "alles
zu extrahieren und anher gelangen zu lassen, wieviel die Gemeinde von ihrer Gemeinde
Wirthschaft und in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt bezogen und wer sie dato und um
welchen Preis in Pacht habe."

Aus den Gemeinderechnungen war nun nicht zu ersehen, ob eine Gemeindewirtschaft
besteht und noch viel weniger, was dafür bezahlt worden "und also auch nach Maasgaben des
\ erehrlichen Erlasses vom 21.ten d.M. Nr. 14036 auf keinen 10jährigen Durchschnitt
abheben konnten: so bleibe uns kein anderer Ausweg übrig, als die Vorgesetzten über den
berührten Gegenstand zum Bericht aufzufordern, um einige Gewißheit zu erlangen. Dieser
Bericht liegt nun hier an und enthält, daß die Wirthschaft früher nichts ertragen aber seit fernd
4 fl. jährlich abwerfe. Unter den Einwohnern von Kleinkems herrsche die Armut, und die.
wenn auch größtentheils kein Brod. doch als Reebleuthe ihren Haustrank haben. Im
gegenwärtigen Augenblick kann es als wahrer Fund angesehen werden, daß jemand sich zu
4 fl. aufgefunden habe, woraus sich aber keine Früheren dieses Gemeinde Einkommens
folgen lassen."

Wie aus den Akten nun herv orgeht, übt Hügin schon seit früheren Jahren die Straußwirtschaft
in Kleinkems aus, weil sich kein Gemeindewirt fand, "möchte aber doch gerne
nunmehr eines Realrechts der Schildwirthschaft sich erfreuen, um Einrichtungen machen zu
können, welche nun auf von Grund eines solchen Rechtes ohne Risico gemacht werden
können. In Kleinkems ist nun solche Einkehr von Fremden, welche der bestehenden Fahrt

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