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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 119
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0121
Die Bezahlung von demselben erfolgte erstmals im Jahre 1838 und letztmals im Jahr 1866.
Aus welcher Veranlassung der Blumenwirth Johann Adam Hügin die jährliche Zahlung
hierv on seit dem Jahr 1866 unterließ hat sich aus den Gemeinderechnungen sowie in den hier
aufbewahrten Acten nicht ergeben. Das Gemeinde-Interesse veranlaßt uns an Wohldasselbe
das ergebene Gesuch zu richten, ob die Gemeindewirthschaft durch ein eingetretenes Gesetz
aufgehoben oder noch Gültigkeit zur Verpachtung oder vielleicht zum Verkaufe haben
solle."

Im Jahre 1898 war dem Gemeinderat bzw. der Gemeinde Kleinkems nicht mehr bekannt,
ob sie an der Wirtschaft "Zur Blume" noch irgendwelche Rechte besaß, nämlich insbesondere
ein Gemeindewirtschaftsrecht. Am 7. April 1898 wurde dem Großherzl. Bezirksamt
Lörrach folgendes mitgeteilt bzw. um Aufklärung gebeten:

"Die Gemeinde macht an die Wirthschaft zur Blume keine Eigenthums- oder sonstige
Rechte geltend, es handelt sich nur darum ob die Gemeinde, welche früher ein Gemeinde-
wirthschaftsrecht besessen hat. für welches der damalige Blumenwirth Joh. Ad. Hügin vom
Jahr 1838 bis 1866 jährlich 4 fl. Pacht in die Gemeindecasse bezahlte, und von da ab derselbe
nichts mehr hiefür bis dahin entrichtete, der Gemeinde ein Gemeindewirthschaftsrecht noch
zustehe oder nicht. Über Aufhebung derselben besitzen wir keine Actenstücke. falls noch ein
Recht bestehen würde, hätten wir gegenwärtig günstige Aussicht zur Verpachtung oder zum
Verkaufe für Gemeindeeinnahmen zu erzielen."

Das Großherzl. Bezirksamt teilte daraufhin mit Schreiben vom 13. April 1898 dem
Gemeinderat in Kleinkems mit. "... daß der von Blumenwirth Hügin bis 1866 in die
Gemeindecasse gezahlte Betrag von 4 fl. daraus herrührt, daß der Vater desselben im Jahre
1827 bei Verleihung der Schildgerechtigkeit für sich und seine Rechtsnachfolger die
Verbindlichkeit übernommen hat. die erwähnte Summe in die Gemeindecasse zu zahlen.

Unseres Erachtens kann z.Zt. die Gemeinde hieraus keine Ansprüche mehr gegen den
Inhaber der Wirthschaft erwarten, namentlich auch nachdem schon seit 1866 keine Zahlung
mehr stattgefunden hat und die Wirthschaft demnächst durch Versteigerung von der Familie
Hügin in andern Besitz übergehen wird."

Den Verkauf der Gemeindewirtschaft "Zur Blume" in Kleinkems betreffend, sah der
Gemeinderat nun auch ein. daß er an die Wirtschaft keine Ansprüche mehr geltend machen
konnte und nach den jetzt geltenden Gesetzesbestimmungen kein Wirtschaftsrecht mehr hat.
"worüber schon vielfach Zweifel gehegt wurde." Dies wurde dem Großherzl. Bezirksamt
Lörrach am 1. Mai 1898 vom Gemeinderat mitgeteilt.

Aus der Ehe des Karl Friedrich Hügin mit Emilie Reichler gingen 6 Kinder hervor: Frieda
Emilie, sie starb aber bereits mit 5 Jahren am 13. Mai 1877. Emma Katharina, geboren am 26.
Juli 1874. Frieda Thusnelda, geboren am 18. Juli 1877 und verstorben 1949. Marie Elsa,
geboren am 14. November 1878. Sophie Emilie, geboren am 28. Juli 1882 und verstorben
im blühenden Alter von 35 Jahren am 5. Juli 1917. Hans Walter, geboren am 21. September
1885.

Der Gemeinderat teilt am 10. Juni 1898 "Das Wirthschaftsgesuch des Albert Schlecht von
Bellingen z.Zt. in Lörrach betreffend", folgendes mit:

"Großherzl. Bezirks Amt Lörrach beehren wir uns das am 30. Mai d.J. von Obigem zum
öffentlichen Anschlag anher eingereichte Gesuch zum Weiterbetrieb der hiesigen Wirthschaft
zur Blume, welche er von Karl Friedrich Hügin Blumenwirths Kinder käuflich
erworben hat. ergebenst vorzulegen. Eine Abschrift des vorgelegten Gesuchs war vom 1. bis
10. Juni d.J. durch öffentlichen Anschlag am Gemeindehause bekannt gemacht. Einsprachen
dagegen wurden keine vorgebracht. Nach der bekannten Persönlichkeit des Wirthschaftsin-
habers sowie seiner Ehefrau können wir darthun. daß solche für einen Wirthschaftsbetrieb
einen ordentlichen Eindruck machen: desweiteren müssen wir hervorheben daß die Wirth-

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