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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 6
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-01/0008
Grundherr von Dorf- und Dinghof Zell war seit dem 12. Jahrhundert das Damenstift
Säckingen. Es ließ die Zeller Besitzung durch Meier verwalten. Lehensherren als Meier
waren ab dem 12. Jahrhundert die Herren von Altenstein, Schönau und Wieladingen.
Während die Herkunft der beiden letztgenannten Niederadelsgeschlechter belegt ist. bestanden
bisher hinsichtlich der Altensteiner Zweifel über ihre Stammburg, die man auf dem Stein
(der Insel bei Rheinfelden), in Schwörstadt, im Aargau, bei Stein am Rhein und im Elsaß
vermutete. Eine Verpfändung des Walter Hürus von Schönau im Jahre 1393 an seine
Stiefmutter, in der er die Burg Altenstein, die Dörfer Zell. Atzenbach, Marnbach. Ehrsberg
und andere Güter, die zur Burg gehören, vergibt, weist wohl eindeutig darauf hin, daß die
einstige Burg Altenstein im Angenbachtal als Stammsitz der Herren von Altenstein
anzusehen ist. Um 1350 gelangte das Meieramt durch Verheiratung der einzigen Tochter des
Hürus Heinrich vom Altenstein an den Junker Rudolf von Schönau. Das aus dem Oberelsaß
stammende Adelsgeschlecht der Herren von Schönau war von da an bis zum Übergang der
vorderösterreichischen Erblande an Baden im Jahre 1805 Lehensherr von Dorf- und Dinghof
Zell. Zeitweilige Unterbrechungen gab es vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, als das Meieramt
teils wegen Unbotmäßigkeit anderweitig vergeben oder aber verpfändet wurde. So waren um
diese Zeit Hans von Habsburg, Jakob und Petermann Ziboll aus Basel, Jakob zu Rhyn,
Burkhard zu Rhin, Hans zu Rhein, Bernhard von Rothberg, Bernhard von Nietberg und
Diepolt von Granwilr Lehensherren der Zeller Talschaft.

Im 15.Jahrhundert wurde Zell infolge seiner Bedeutung als Grenzort zur benachbarten
Markgrafschaft zur Talvogtei erhoben. Diese umfaßte durch späteren Zusammenschluß Zell
mit den Dörfern Adelsberg, Altenstein. Blauen, Ehrsberg. Forsthof, Gaisbühl, Häg, Happach
. Käsern, Pfaffenberg, Simmelibühl und Stadel.

Der Zinsrodel von 1439 erwähnt bereits das Marktrecht in Zell und beinhaltet eine
Aufstellung aller damaligen Bewohner mit ihren Zinsverpflichtungen. Er wurde 1711 durch
einen Berain erneuert. Der Dingrodel von 1472. der ersatzweise für den alten verlorengegangenen
erstellt wurde, bestimmte über die Rechte und Pflichten des Vogtes und seiner
Überwachungsorgane. Eine Grenzbeschreibung und viele andere Maßgaben zeigen ein
anschauliches Bild der damaligen Zeit. Mancherlei Mißhelligkeiten zwischen den Bewohnern
und dem Freiherrn Ignaz von Schönau führten 1740 zur Einführung eines neuen
Talrechtes, das allgemein Anerkennung fand und das Zusammenleben den veränderten
Zeitumständen anpaßte.

Kriegerische Ereignisse belasteten das Gemeinwesen vor allem vom 15. bis zum 19.
Jahrhundert. 1444 waren es die Armagnaken. die nach der Schlacht von St. Jakob ohne
Auftrag und Sold unsere Gegend durchstreiften und sich alles das selbst nahmen, was ihnen
fehlte. Obwohl direkte Überlieferungen fehlen, ist das Schlachtbild in der Schönenbuchener
Kapelle und die Bezeichnung Vorderhag-Hinterhag ein deutlicher Hinweis für Raubzüge
marodierender Soldaten in unserer Gegend, vor denen man sich vor allem in engen
Seitentälern durch sogenannte Landhage schützte. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die
Bezeichnung Vorderhag für das große Tal bis Marnbach und Hinterhag für das Angenbachtal
auf die Armagnakeneinfälle zurückzuführen ist.

Ein schwerer Schlag traf Dorf- und Dinghof Zell, als am Ostermontag 1446 eine Basler
Streitmacht das vorderösterreichische Grenzdorf überfiel. 200 Gefangene, darunter den
Vogt Schühlin, abführte, 400 Stück Vieh und alles, was einen Wert hatte, mimahm. Eine
anschließende Versteigerung der ganzen Wertgegenstände in Basel dauerte drei Tage, woran
man das Ausmaß der Beute ermessen mag. die von den Baslem im feindlichen Österreich
gemacht wurde, obwohl der damalige Lehensherr von Zell selbst ein Basler Bürger (zu
Rhein) war.

Auch der 30-jährige Krieg verschonte das Wiesental und so auch die Vogtei Zell nicht.

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