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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 122
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-01/0124
Aus der Geschichte von Steinenstadt
Besitz- und Herrschaftsverhältnisse in der Vergangenheit

Gustav Manfred Günther

Im Jahre 1979 stieß ich durch Zufall auf eine Chronik von Steinenstadt, die nie
veröffentlicht wurde. Verfasser dieser Chronik war Pfarrer Hermann Kirsch, ein Sohn der
damals selbständigen Gemeinde Steinenstadt. Pfarrer Kirsch selbst konnte am 23. März 1930
in Steinenstadt das Fest der Primiz feiern, er war jedoch nie Pfarrer in seinem Heimatort.
Aber seine Liebe und seine Treue zu seiner Heimatgemeinde veranlaßte ihn. die geschichtliche
Vergangenheit einem interessierten Leserkreis in einem Schriftwerk festzuhalten.

Ich selbst versuchte dann, in einer Überarbeitung und Zusammenfassung dieses Werkes
abermals das geschichtliche Bewußtsein unserer Gemeinde und seiner Einwohner wachzu-
rütteln und zu bewegen. Das Ergebnis zeigt eine gewisse Auswahl mit den wichtigsten
Etappen der Geschichte Steinenstadts auf und kann daher keinerlei Ansprüche auf Vollständigkeit
der geschichtlichen Darstellung Steinenstadts erheben.

Gustav Manfred Günther

In der Karolingerzeit tritt Steinenstadt in das Licht der Geschichte, und im Jahre 790 wird
es urkundlich zum erstenmal erwähnt. Am 31. August jenes Jahres schenkte nämlich Kaiser
Karl der Große zu Kostheim dem St. Martinskloster zu Tours an der Loire in Westfrankreich
das Gut zu Steinenstadt im Breisgau. welches Abt Itherius von Tours aus konfisziertem
(staatlich eingezogenem) Besitz gekauft, aber wieder zurückgegeben hatte, als er erkannte,
daß es zu Unrecht erworben worden war.

Aus dieser lateinischen Urkunde, die eine Abschrift aus der um 1137 angelegten
sogenannten "Pancarta nigra" des Klosters Tours darstellt, erfahren wir. daß zur Zeit Pippins,
des Vaters Karls des Großen, und seines Onkels Karlmann einige Güter im Herzogtum
Alemannien dem Fiskus (der Staats- oder königlichen Kasse) anheimfielen, d.h. konfisziert
wurden.

Allem Anschein nach erfolgte diese Konfiskation im Zusammenhang mit einem Versuch
der Alemannen, die Unabhängigkeit von der fränkischen Oberhoheit zu erringen. Nach
diesem letzten, gescheiterten Aufstand vom Jahre 746 scheinen nun verschiedene Güter im
Breisgau, die aufständischen Alemannen gehört haben mochten, staatlicherseits eingezogen
worden zu sein.

Aus der Urkunde erfahren wir dann weiter, daß bald nach jener Konfiskation gewisse
Persönlichkeiten diese Güter, als hätten sie ein eigenes Recht darauf, in Besitz nahmen.
Diesen unrechtmäßig erworbenen Besitz veräußerten sie teils durch Verkauf, teils durch
Schenkung.

So verkaufte (764) auch der Alemanne Fulridus dem Kloster St. Martin zu Tours in
Frankreich ein gewisses Gut in Steinenstadt, das Abt Itherius wieder zurückgab. Karl der
Große aber schenkte daraufhin dem Kloster das oben erwähnte Gut in seinem ganzen
Umfange: mit der Kirche, den Ländereien, den Häusern, den Gebäuden. Leibeigenen, den

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