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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 133
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-01/0135
Beschreibung der St. Barbara-Kapelle

Auf jeden Fall wurde, soweit wir es noch feststellen können, jahrhundertelang in der
Kirche beim Maierhof der Gottesdienst für die Gemeinde gehalten. So finden wir 1275 einen
plebanus (Leutpriester) in Kleinsteinenstadt. In dem Zehntbuch heißt es von ihm: "Der
Leutpriester in Kleinsteinenstadt im Dekanat Feuerbach schwor, von der dortigen Kirche eine
halbe Mark Einkommen zu haben. Er erhält Residenz und ist sonst nirgends bepfründet."

Er wohnte also in Steinenstadt und hielt in der Kirche von Kleinsteinenstadt, d.h. in der
Kirche beim Maierhof. Gottesdienst für die Leute. Er hatte trotz der damaligen anderen
Markwährung ein bescheidenes Einkommen, weshalb er auch nicht den Kreuzzugszehnten,
der halbjährlich eingezogen wurde, zu entrichten brauchte. Wichtig ist es für uns, bei dieser
Gelegenheit zu erfahren, daß Steinenstadt damals einen eigenen Pfarrgeistlichen hatte.
Außer einer kurzen Erwähnung der Kirche in Kleinsteinenstadt im liber marcarum in den
Jahren 1360-1370 hören wir von Kirche und Seelsorge dann erst wieder 100 Jahre später, und
zwar in den Investiturprotokollen der Diözese Konstanz für Steinenstadt (1463-1492).

1492 wird die Kirche in Steinenstadt, was bemerkenswert ist, als Pfarrkirche bezeichnet.
Die Pfarrei, wenn wir sie so nennen dürfen, ist indes unbesetzt. Der Dekan des Dekanats
Neuenburg hatte den Auftrag, sie jeweils für die Dauer eines Jahres durch einen Stellvertreter
, d.h. durch einen Ordensgeistlichen oder einen Weltgeistlichen, versehen zu lassen.
Dieser Ausdruck nun wird für inkorporierte Pfarreien oder Kirchen gebraucht, die mit einem
Orden zusammenhängen.

Und so vernehmen wir denn auch im Registrum subsidii charitativ 1493 von Steinenstadt:
"Die Kirche in Steinstatt ist von Johannitern inkorporiert und wird von einem aus ihrem
Ordenshaus versehen und es residiert auch keiner dort von den Johannitern. Es wurde nichts
gegeben", d.h. keine Abgabe entrichtet.

In demselben Registrum heißt es 1508 ähnlich: "Steinenstadt den Johannitern inkorporiert
, pflegt gewöhnlich von einem aus ihrem Hause versehen zu werden."

Die Kirche ist also schon vor 1493 inkorporiert worden. Bemerkenswert ist in diesem
Zusammenhang auch der Eintrag im Visitationsbuch der Johanniter vom Jahre 1495:
"Ebenso hat das genannte Haus (Johanniterhaus) eine andere Pfarrkirche in Steinenstadt zu
besetzen, die von der Stadt Neuenburg 1 1/4 Stunden entfernt und gegen 50 Kommunikanten
hat!"

Die Kirche hatte also nach diesem Befund Pfarr-Rechte, d.h. es durften in ihr pfarrliche
Funktionen gehalten werden, sie hatte aber keinen eigenen Pfarrer mehr, der am Ort wohnte.

Daß es sich bei der geringen damaligen Einwohnerzahl nicht lohnte, einen eigenen Pfarrer
am Ort zu halten, ist verständlich.

So findet sich auch im Seelbuch des Dekanats Neuenburg von 1511 kein Pfarrer mehr in
Steinenstadt. Die seelsorgliche Betreuung der Gemeinde wurde von auswärts wahrgenommen
.

Nach einem Gutachten vom 15. November 1756 konnte die Kapelle in 18 Bänken rund 146
Personen aufnehmen. Das Gebäude selbst befand sich auch nicht im besten baulichen
Zustand. Die Mauern und das Gebälk waren in mittelmäßiger Verfassung,nicht ganz ruinös,
aber auch nicht unversehrt, der Glockenturm, vom Fundament an sehr schwach und ohne
äußere Erscheinung, der Kirchenraum, die Bänke und das Oratorium in schlechtestem Zustand.
Die Kapelle glich wegen Mangel an nötigem Licht mehr einem finsteren Kerker als einem
Gotteshaus.

Die Länge des Kirchenschiffes betrug bis zum Chor 30 gallische Fuß, die Breite 17 Fuß.
die Länge des Chores 13 Fuß. Der Altar darin hatte eine Breite von 8 Fuß.

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