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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 2.1992
Seite: 82
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-02/0084
Gasts Erwartung, der Täter werde wohl bald abgeurteilt werden, sollte nicht in Erfüllung
gehen. Der mutmaßliche Mörder Hans Otliker aus Tüllingen, der seine Schuld bestritt, wurde
nicht, wie Gast glaubt, sogleich nach Rötteln verbracht, sondern blieb längere Zeit in Haft
des Junkers Bärenfels von Grenzach. Zudem kam es zwischen dem Vogt von Rötteln und dem
Rat von Basel zu peinlichen Auseinandersetzungen wegen der Verfolgung des Mörders
durch Bettinger Bauern auf markgräflichem Territorium. Welchen Ausgang die Sache
schließlich genommen hat, ist nicht bekannt.

Die Bettinger Mordtat ereignete sich an einem Sonntag, an dem in Herten Kirchweih war.
Ob allerdings zwischen den beiden Ereignissen ein Zusammenhang bestand, ist fraglich.
Ohne Zweifel boten solche Feste nicht selten Anlaß zu Ausschreitungen und Gewalttaten.
Das war auch der Fall bei jenem Totschlag, den der junge Basler Gewürzkrämer Hans Jakob
Respinger auf dem Gewissen hatte. Gast berichtet darüber: "Am 5. Juli 1552 war Respinger
mit seinen Eltern zur Kirchweih nach Weil geritten. Dort wurde getanzt, "wie das bei diesen
unsinnigen Kirchweihen der Brauch ist". Zugegen war auch ein Kleinbasier Müller, "ein
sonst braver und wackrer Mann". Als ihm der übermütige Respinger ein Bein stellte, damit
er zum allgemeinen Gelächter hinfalle, regte er sich zunächst nicht sonderlich auf, sondern
sagte nur: Laß mich in Ruhe. Beim zweiten Mal jedoch "geriet der Müller in Zorn und gab
ihm einen Faustschlag an den Hals mit den Worten: Was machst du, Strolch? Aber sofort
packte Respinger den Müller, der völlig unbewaffnet war. und stieß ihm seinen Dolch so stark
in den Nacken, daß er bis zum Heft darin stecken blieb. Aber gleich darauf entfloh der Schurke,
dieser Totschläger oder vielmehr Mörder. Und das sind die Früchte der Tanzereien und
Kirchweihen" IU|.

In der Tat gibt Gast zum 14. August 1546 einen Erlaß des Rates wieder, der es den Baslern
verbietet, "an die Kirchweihen der Bauern oder an die Umzüge und Schmausereien in den
Nachbardörfern zu laufen, weder an Sonntagen noch an andern Tagen". Und resigniert stellt
er fest: "Das wird gehalten wie die meisten andern Erlasse" l,5).

Übermäßiger Alkoholgenuß war jedenfalls im Spiel bei jenem Totschlag, von dem Gast
zum 31. Mai 1546 berichtet: Auf dem Rückweg von Lörrach tötet der Scherer (cheirurgus)
Jakob Brand, ein Verwandter des Bürgermeisters Theodor Brand, im Rausch seinen
Begleiter, einen Bäcker. "Er schlug bei diesem Streit dem Ermordeten zuerst eine Hand ab,
dann durchbohrte er ihn und brachte ihn vollends um" ll6>.

Nicht um ein Verbrechen, sondern um einen bedauerlichen Unglücksfall handelt es sich
bei den beiden Knaben "aus dem nahen Hof Berglingen (ex vicina villa Berglingen: vielleicht
Bertlingen bei Grenzach?), welche in einem Fischerkahn rheinabwärts fuhren, um in Basel
Brot zu kaufen, unterwegs im Nachen einschliefen, an einen steinernen Brückenpfeiler
getrieben wurden und jämmerlich in den Fluten versanken" ll7).

Eine komische Note enthält Gasts Notiz zum 15. Mai 1551 über einen grenzüberschreitenden
'Kuhkrieg'. Wildgewordene Kühe gingen auf den Weiden vor Kleinbasel "mit den
Hörnern in feindlicher Absicht aufeinander los. wobei einige bis zum Dorf Brombach gejagt
wurden und kaum zurückgebracht werden konnten". Gast vermutet in dieser seltsamen
Begebenheit ein besonderes Gottesgericht.118'

Keine göttliche Einwirkung, sondern im Gegenteil ein Werk des Teufels (praestigiarum
Sathanicarum exemplum) glaubt der abergläubische Gast in dem folgenden dunklen
Vorkommnis zu erkennen, mit dem wir unser Kapitel beschließen: Im Schloß Hochberg
wurde ein verbrecherischer Reitknecht gefangen gehalten. Als ihn die Burgwächter aus dem
Verlies zogen, um ihn zum peinlichen Verhör zu führen, nahm er ein Messer und schnitt sich
selbst die Kehle durch, so daß er gleich tot zusammenbrach. Der Henker lud den Toten auf
sein Roß, um den Leichnam im Rhein zu versenken. Da erhob sich unterwegs ein so
furchtbarer Sturm, daß er in die Luft gehoben wurde und wahrnahm, wie der Sattel in acht

s:


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