Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
55.1993, Heft 1.1993
Seite: 107
(PDF, 29 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-01/0109
Tänze und Fasnachtsspiele

Als weitere Fasnachtsbräuche erwähnen wir Tänze, wie den Schwerttanz, der sich in Überlingen
bis heute erhalten hat, oder den Küfertanz an Aschermittwoch in Basel bis 1792, femer
Fasnachtsspiele und -theater in Klöstern, später auch auf dem Kornmarkt, dem heutigen
Marktplatz. Das älteste Spiel ist 1434 in der Kartause bezeugt. Berühmt ist auch jenes von 1504
in Kleinbasel, da deren betrunkene Spielleute danach mit Bann belegt wurden. Erhalten sind
die - heute unspielbaren, da zu moralisierenden - Fasnachtsspiele des Baslers Pamphilus
Gengenbach zu Beginn des 16. Jh., in denen allerdings mitunter derbe Fasnachtsfiguren
auftraten. Sie verschwinden ab 1550.

Trommeln und Pfeifen

Trommeln wird 1422 erstmals erwähnt, 1539 sogar in Zusammenhang mit der Fasnacht.
Außerdem hielt sich die Obrigkeit ein Spiel von vier Trommlern und Pfeifern für öffentliche
Auftritte und Empfänge.

Renaissance und Barock

Trotz der Reformation und späterer Verbote, sowohl weltlicher wie kirchlicher Behörden,
erlosch das Fasnachtsfieber nie, wenn es auch "auf Sparflamme" gesetzt wurde. Lediglich das
Abschaffen der 40tägigen Fastenzeit beschränkte die Fasnacht auf die Tage nach Aschermittwoch
.

Beweis ist eine Zeichnung aus dem Stammbuch des Bürgermeisters Jakob Götz von 1590,
auf dem deutlich Masken zu erkennen sind und eine vermummte Frau. Daß Frauen von
Fasnachtsbelustigungen nicht ausgeschlossen waren, bezeugen übrigens entsprechende Verbote
aus dem Spätmittelalter. - Unter dem Einfluß der Maskenspiele an italienischen Fürstenhöfen
der Renaissance gewann das Maskentragen auch nördlich der Alpen allmählich an Boden.

19. Jahrhundert

Aber erst in der Zeit der Helvetik und der Mediation lebt das Fasnachtstreiben wieder bewußter
auf. So kam es 1802 erstmals zu einer "organisierten" Fasnacht in dem Sinne, daß alle
Lebensalter und Stände daran teilnahmen, während sie früher nur ein dreitägiges Vergnügen
der Stadtjugend darstellte, noch immer von Quartierumzügen begleitet. - Nun, 1802 sah man
auch Erwachsene in Kostümen, vornehmlich Bauern-. Schweizer- und Markgräflertrachten auf
der Straße, einzeln oder in Gruppen.

Verbot 1806

Sehr bald ließen sich aber wieder wetternde Pfarrer hören, die 1806 ein kirchenrätliches und
1807 sogar ein regierungsrätliches Verbot erwirkten. Aber der Volkswille ließ sich nicht
unterdrücken. Über die Presse gab er seinem Unwillen freien Lauf und erreichte 1809 die
Aufhebung der Verbote, ja das Trommeln wurde sogar 14 Tage vor der Fasnacht auf Schanzen
und Wällen erlaubt, eine Sitte, die in unseren heutigen Marschübungen weiterlebt.

Ein neues Verbot erließ der Rat 1816 während der Teuerung. Ab 1820 jedoch gewann das
Fasnachtstreiben wieder an Boden und nahm allmählich thematischen Charakter an. Träger der
Züge waren die eher privilegierten Kreise der Gesellschaft, die in der Lage waren, einen
berittenen Vortrab mit Trompeten, einen trommelnden Landsturm, Wagen und Karossen mit
Bauernhochzeit, Altregimekostümierten, Kamelführern u. dgl. zu finanzieren.

107


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-01/0109