http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-01/0110
Kantonstrennung
Einen neuen Dämpfer erfuhr die Fasnacht anläßlich der Kantonstrennung von 1833 mit
Trommelverbot, dem allerdings mit Protesttrommeln geantwortet wurde. Aber 1835 darf als
das Jahr der Emanzipierung der Basler Fasnacht gelten, als der nach den erwähnten Wirren
noch junge Stadtstaat zu neuem Selbstbewußtsein erwachte. Trommeln wurde ab 4 Uhr
morgens am Morgenstreich erlaubt.
Larxentragen
Das Maskentragen wurde definitiv erlaubt, die Straßenfasnacht, welche bisher noch den
Charakter der Festumzüge trug, wurde nun eindeutig fasnächtlich, persiflierend und parodi-
stisch und verlor allmählich belehrende und moralisierende Züge. Presseberichte, die von da
an einsetzten, wirkten fördernd und trugen zur Popularität der Basler Fasnacht bei.
Abb. 3: Morgenstreich
nach Hieronymus Hess 1843. Öl
Pietistischer Vorstoß
Noch 1841 versuchten pietistische Kreise, die Fasnacht aus Angst vor Verrohung in ein
Jugendfest umzuwandeln. Es kam tatsächlich an einem Tag zu einem Kinderumzug mit 800
Mitwirkenden, worunter Blechmusiken. Pannerträger der Zünfte. Wagen. Eidgenossen. Berittene
. Trachten- und Trommlergruppen. Nur unmaskierte Knaben durften trommeln.
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