Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
55.1993, Heft 2.1993
Seite: 94
(PDF, 31 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0096
Savoiarden" auszuschalten. Dabei wurde im Schreiben an den Bischof grobes Geschütz
aufgefahren: die Juden sollten weichen, weil sie "alljährlich großes Gelt außer Landes mit sich
fortschleppen". In den benachbarten österreichischen und durlachischen Orten sei Hausieren
von Juden mit Strafe bedroht. Durch die Juden würden Bürger oft "mit alter Ware angeführt"
und durch Borg und Schuldenmachen gar "an den Bettelstab gebracht". Den Brief unterschrieben
Frantz Martin Waltz, Johannes Bertin. Sebastian Wättlin, Theresia Metzgerin und ein Unleserlich
. Der damalige Schliengener Landvogt, Karl Joseph von Rotberg, schlägt dem Bischof
vor, eine Abgabe für die "Schürenkrämer" (Hausierer) zu erheben. Bischof Simon Nicolaus
(von Montjoia/Frohberg) schränkt das Recht der jüdischen Händler nur insofern ein. als sie nur
an Markttagen kommen dürfen. Es ist ihm wichtig, "daß die Unterthanen auch ausländische
Waren kaufen können".

Ab 1769 richtet sich der Protest der Schliengener Kaufleute Franz Martin Metzger und Franz
Martin Walz gegen einen bestimmten Juden: Samuel Braunschweig aus Großkembs, der eine
"Niederlage" im "Badischen Hof habe. Dieser beruft sich auf ein Privileg des Bischofs. Der
Landvogt lobt übrigens den Juden: die Leute seien mit ihm zufrieden. Der Bischof bestätigt
darauf das Privileg und mahnt die beiden Schliengener Kaufleute zur Ruhe. Dennoch kommt
es 1773 zu einem Eklat: der Schliengener Bettelvogt beschlagnahmt die Waren des Samuel
Braunschweig im Badischen Hof - angeblich auf Anordnung der bischöflichen Regierung.
Diese weiß aber von nichts. Der Amtmann der Herren von Baden zu Liel, denen der "Badische
Hof in Schliengen gehörte, hatte den Fall aufgegriffen. Es wird argumentiert, die Herren von
Baden hätten kein Recht, auf ihrem Areal in Schliengen eine Handelsniederlassung einrichten
zu lassen. Die Besitzer-Vorgänger, die Herren von Eptingen, hätten es auch nicht gehabt.

Vermutlich hat Samuel Braunschweig seine Waren zurückerhalten, mußte sie aber dann
anderswo deponieren. Sein Sohn B. besaß später eine solche Niederlassung bei Martin Tröndlin
im Dorf. Davon ist dann 1789 die Rede, als Isaac Levi aus Hegenheim sich beim Bischof
beschwert, weil andere Juden in der Landvogtei Schliengen zugelassen seien, er aber und sein
Sohn Samuel vom Landvogt am Handel gehindert würden. Der neue Bischof, Friedrich von
Wangen, hebt ein Privileg für Isaac Levi von 1785 auf. ebenso eines für Moses Bloch aus
Müllheim. Es bleibt also bei der Einzelkonzession für den Braunschweig aus Großkembs.
Verboten ist übrigens ein Handel auf Borg, auch dürfen keine Schuldverschreibungen ausgefertigt
werden.

Es kommt 1789 bei der bischöflichen Regierung in Pruntrut zu einem Konzept, bei dem für
die verschiedenen Marktorte des bischöflichen Territoriums bestimmte Juden zugelassen
waren. Dies gegen eine "jährliche Erkantnis" zugunsten des Waisenhauses in Delsberg.

So sind z.B. für die Vogtei Delsberg und das Münstertal (im Jura) zugelassen: Banef. Cerf,
Aron und Jacob War (?) aus Oberhagenthal für eine Abgabe von 5 Louisdors.

In der Liste erscheint dann auch Samuel Levi aus Hegenheim für die Landvogtei Schliengen
gegen eine Abgabe von 2 Louisdors. Dies sollte aber nur für ein Jahr gelten. "Er soll zahlen 9
große Thaler", aber keinen Zoll.

Dem Moses Bernheim aus Großkembs ist hingegen das Betreten der Herrschaft Schliengen
verboten. Dies geht wohl auf einen Bericht des Landvogtes, jetzt Franz Ignaz von Rotberg,
hervor, der feststellt, daß er vor 12 Jahren schon den Isteinern und Huttingern verboten habe,
vertriebene Juden aufzunehmen. Neuerlich seien welche aus Mülhausen erschienen (ohne
Namen). Sie kämen mit gestohlener Ware, wären Pferdebetrüger und trieben nächtlichen
Handel in der "Sonne" und im "Bistum-Staab" (wohl Gasthaus zum "Baselstab" gemeint).

Von 1794 liegt ein Erlaß des damaligen Schliengener Landvogts von Rotberg - Schliengen
war seit 1719 eigenes Oberamt für die rechtsrheinischen Besitzungen des Bischofs - vor. daß
aufgrund einer landesfürstlichen Verordnung vom 20. März 1769 den bischöflichen Untertanen
jeglicher Handel mit Juden. Geldhandel ausgenommen, verboten sei. Diese Verordnung müsse

94


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0096