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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 1.1994
Seite: 43
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-01/0045
Die Herrschaft Neuenstein und Hausen im Wiesental n

Klaus Schubring

Adelsgeschlechter und Achtburger21 aus Basel haben an vielen Orten im "Dreiländereck
" einst eine Rolle gespielt. So steht auch in Hausen i.W. am Anfang die
eigenständige Ortsherrschaft der Basler Achtburger-Familie zer Sunnen. Die
Markgrafen v. Hochberg zu Rötteln und Sausenberg verfügten ursprünglich nur
über das Blutgericht, geringer Grundbesitz kann für die Klöster Weitenau und St.
Blasien nachgewiesen werden.

Wie hat die Familie zer Sunnen die Dorfherrschaft in Hausen erlangt, die
Schiedsrichter ihr 1362 in genau benannten Punkten als "vormals" besessen und
als hergebracht bestätigten? Eine Lehensabhängigkeit von den Markgrafen wird
bei dieser Gelegenheit bemerkenswerterweise nicht erwähnt 3'. In Basel stellten die
großbürgerlichen, durchaus bemittelten Herren zer Sunnen mehrfach einen Ratsherren
, zweimal nahmen Familienmitglieder in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts
die hohe Stellung eines Oberstzunftmeisters ein. 1301 gelang mit dem Erwerb
von Teilen der Herrschaft Wartenberg im Südosten Basels der Sprung aufs
Land, doch das geschah mit dem Geld der Stadt4'. Unter solchen Voraussetzungen
wirkt die Vogtei über das entferntere, eher abseits gelegene Hausen i.W. überraschend
. Hatte vielleicht eine andere Familie die in der Ortsherrschaft vereinten
Rechte während eines früheren Zeitraumes zusammengebracht?

Zur Klärung dieser Fragen soll hier auf die Zehntverhältnisse zurückgegriffen
werden. Sie können bekanntlich frühere Herrschaftsrechte erhellen, sie sind jedoch
gelegentlich auch überbewertet worden. Im einzelnen soll ein Hausener
Zehnter vorgestellt sowie nach der einziehenden Stelle und nach möglichen Bezugsberechtigten
gesucht werden. Am Ende können Hypothesen über den Ursprung
der Ortsherrschaft stehen.

Der Steinzehnte

Die Hausener Zehnten sind noch nicht eingehend beschrieben worden5'. Zuletzt
wird der Steinzehnte oder das Steinzehntlin genannt. Verzeichnisse dieses Zehnten
liegen von 1572 und 1752 vor, weitere Listen von 1592 und 1656 werden erwähnt6
'. Der Steinzehnte fiel von Äckern und Matten an, die in bestimmten Gewannen
von Hausen, aber auch von Ehner-Fahrnau lagen. Der Ertrag wurde 1695
so angegeben: jede 3. Garbe von "angeblümten" Teilen, außerdem 4 Viertel7'
Roggen, 1 Viertel Haber und 10 Schilling8'. Die meisten Hausener Felder lagen zu
"Mattenrecht", d.h. sie wurden nur gelegentlich als Äcker benutzt und angesät.
Dann aber fiel auf den Fluren des Steinzehnten sogar ein Drittel des Ertrages als
Zehnter an. 1756 wurden 5 Malter9', halb in Dinkel, halb in Haber erhoben101.
Inzwischen war also eine pauschalierte, jährlich gleichbleibende Getreidemenge
festgelegt worden.

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