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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 20
(PDF, 34 MB)
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land und Brandenberg. Erst später sah man sich bei Utzenfeld ein wenig um. 1762
schrieb ein Schwazer Bergbeamter ein Gutachten über die Grube im Finstergrund.
1775 wurde der Aiterberg wieder als Georgi-Stollen betrieben, seit 1779 die alte
Barbara-Grube in Wieden unter dem neuen Namen St.Anton-Stollen. Dies veran-
laßte 1784 den in Geschwend weilenden Bergmann Marx, sich beim Bergamt in
Freiburg um einen Schurfschein für das Utzenfelder Gangstück im Wiedenwasen,
im Brüsch- oder Sohrloch, also bei den dortigen alten Stollen, zu bemühen
(vgl.Gehlen, a.a.O., S.124). Freiherr von Vernier. der 1780 den Finstergrund und
das Sohrloch inspizierte, und sein Bericht wurden bereits zitiert.

Die Getreidemühle zur Zeit der Talvogtei

Erst im 16.Jh. gibt es deutliche Anzeichen für den Betrieb einer Getreidemühle
in Utzenfeld. Von 1516 bis 1520 wird ein dort verheirateter Hans Müller genannt.
Sein achtbarer Besitz lag zum größeren Teil auf der Obermatt und auch jenseits
der Wiese, kurzum in der Nähe des alten Mühlenplatzes. Vermutlich war er damals
der Dorfmüller. Dann fehlen für lange Zeit Nachrichten, und eine zeitweilige
Stillegung ist nicht auszuschließen. Nach 1607 setzte sich Hans Karrer aus dem
Breisgau auf die Mühle. Durchziehende Schweden ruinierten 1634 den Bau. Trotz
des Wiederaufbaus strich der verschuldete Karrer 1648 die Segel und verzog nach
Heitersheim. Noch 1686 notierte das Kloster beim Streit um den neuen Mühlenzins
, Karrer habe vormals 5 Gulden entrichtet.

Mit dem Jahr 1660 beginnt ein neues Kapitel der Utzenfelder Mühle, und mit
ihr verbindet sich die Geschichte der ersten Dorfwirtschaft "Zur Mühle", des
nachmaligen "Engel."

Es handelte sich wie im nahen Präg um einen wirklichen Neubeginn. Beide
Müller wandten sich entgegen dem Herkommen an den Waldvogt als den Repräsentanten
Österreichs. Tatsächlich wurde ihnen erlaubt, die neu erstellten Mühlen
für den ewigen Jahreszins von einem Mutt Roggen zu betreiben. Ein ausdrückliches
Verbot anderer neuer Mühlen innerhalb einer Stunde Wess sollte weitere
Konkurrenz ausschalten. Daß aber der Zins fortan dem Waldvogt und nicht dem
Kloster zukam, war ein Novum. Abt Franz verwahrte sich denn auch energisch
gegen diese zwo Nene Mullin uff meins Gottshaus Grund und Boden. Österreichs
Hoheitsrechte bezögen sich nur auf schiffbare Wasser. Auf den die beiden Täler
von Schönau und Todtnau durchfließenden Bächlein habe man aber niemals
Schiffe gesehen. Schließlich verfügte die Freiburger Kammer 1665: und ist im
Namen unserer gnädigsten Herrschaft zu Österreich hiermit unser Befehl, daß du
(Waldvogt) trotz der Behinderung des Gotteshauses mit dem Einzug des erwähnten
Zinses nach des Müllers Anerbieten fortfahren und selbige dabei mantenieren
(festhalten) sollst (K.229/94021).

- Von einzelnen Müllem: Der Lehnsbrief des ersten Müllers Michael Butz vom
Jahre 1661 ist erhalten (K. Zugang 272). Die Mühlstatt war die alte, nämlich

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