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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 115
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0117
Benehmen gegen ihren Stabhalter" (Stabhalter = Vorsitzender des Dorfgerichts).

Daraufhin antwortete die vorgesetzte Behörde, man hätte früher angeordnet, daß
"auf dem zu Wyhlen gehörigen Hof Rührberg ein Stabhalter bestellt würde, damit der
Vollzug der Gesetze und Verordnungen leichter geschehen könne". Die Erfahrung
hätte aber gezeigt, daß ein Bürger vom Rührberg unter seinen wenigen Mitbürgern
das Ansehen und die Achtung nicht genießt, "ohne die eine obrigkeitliche Person
nicht wirken kann". Man genehmigte daher den Antrag des Bürgermeisters Schmidt,
die Stelle eines Stabhalters auf dem Rührberg wieder zu streichen. Gesetz und
Ordnung sollen nun unmittelbar "vom Bürgermeister in Wyhlen gehandhabt werden
". Damit war Stabhalter Rümmelin entlassen, und den Rührberger Einwohnern
wurde daraufhin eingeschärft, daß sie dem Bürgermeister von Wyhlen "strengen
Gehorsam" zu leisten hätten.

Die Absetzung des Stabhalters stellte sich aber als Fehler heraus, denn nun war der
Rührberg ohne polizeiliche Aufsicht. Deshalb wies 1836 das Großherzogliche
Bezirksamt darauf hin. daß dem Rührberg auch ohne Stabhalter die polizeiliche
Aufsicht auf keinen Fall erlassen werden könne und daß ein dortiger Bürger
vorzuschlagen sei. der das Amt eines Ortswächters übernehmen und ein sogenanntes
"Nachtzettelbuch" führen solle.

Ein Jahr später - 1837 - hatte sich aber noch kein Rührberger zu diesem Amt
bereiterklärt, wie aus folgendem Fall hervorgeht: Der Sonnenwirt Franz Anton
Böhler ist nämlich damals nach Lörrach vorgeladen worden, wobei ihm "ernstlich
eingeschärft" wurde, daß er. obwohl zur Zeit "kein Polizeiwächter im Ort Rührberg
aufgestellt sei", bei seiner Wirtschaftsbetreibung die polizeilichen Gesetze "auf das
Genaueste zu beobachten" hätte. So dürfe er keine nächtlichen Zechgelage gestatten
und "herumziehendem Gesindel keinen Aufenthalt ... bewilligen". Widrigenfalls
müßte ihm die Wirtschaftskonzession entzogen werden.

Wie es in den folgenden vier Jahrzehnten dann weiterging, ist nicht schriftlich
festgehalten worden. Doch scheint das Amt eines Orts Wächters auf dem Rührberg nie
beliebt gewesen zu sein. Als nämlich Xaver Gruny 1879 diese Funktion nach nur vier
Jahren aufgab, schlug der Gemeinderat von Wyhlen Ludwig Philipp und David
Probst vor. doch beide lehnten ab. Dabei wird auch gesagt, daß weitere Vorschläge
ebenfalls "fruchtlos" bleiben würden.

Der Gemeinderat von Wyhlen beschloß nun, die Bürger auf dem Rührberg zu einer
"Wahl des Führers der polizeilichen Aufsicht" einzuberufen. Die 10 erschienenen
Rührberger wählten dann Ludwig August Philipp. Dieser verlangte aber für seine
Tätigkeit eine Bezahlung, doch der Gemeinderat und auch das Großherzogliche
Bezirksamt lehnten ab. da die polizeiliche Aufsicht ein "Ehrenamt" sei. Philipp übte
diese Funktion aber dann dennoch aus. und als er 5 Jahre später in den Gemeinderat
gewählt wurde, teilte das Bezirksamt mit. daß demselben die "Handhabung der
Ortspolizei daselbst übertragen" bleibe, "und zwar in der Eigenschaft als Stabhalter".
Damit hatte nun der Ortsteil Rührberg nach 53 Jahren wieder einen Stabhalter.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen Wyhlen und dem Nebenort Rührberg war die
dortige Farrenhaltung-\ 1862 schrieb der Lörracher Oberamtmann Friedrich von

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