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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 179
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0181
Markgräfler Familiennamenbuch (MFNB)

Martin Keller

Träger dieses Vorhabens sind die Genealogisch-Heraldische Gesellschaft der
Regio Basel (GHGRB) und unser Geschichtsverein Markgräflerland. Die nachfolgenden
Ausführungen sind darum mit dem Obmann der GHGRB. Herrn Dr. Hans B.
Kälin. abgesprochen: Viele Anregungen von ihm sind hier eingeflossen.

Um im folgenden knapp zu bleiben, werden ..Stand der Arbeiten" und „Ausblicke"
auf eine der nächsten Ausgaben unserer Zeitschrift verschoben.

/. Ziele

Dieser Aufsatz soll unseren Lesern einen tieferen Einblick in die Ziele dieses
Planes verschaffen: auch der Weg zur Erreichung dieser Ziele wird gezeigt.

1. Hauptziel

Dem Geschichtsfreund soll ein Überblick über alle in den Kirchenbüchern (und
einigen anderen Quellen) erfaßten Familien und Personen in der oberen Markgrafschaft
geboten werden. Untersuchtes Gebiet ist -genannte Orte eingeschlossen-
ostwärts des Rheines: südlich der Linie Neuenburg/Zienken/Seefelden/Sulzburg;
westlich Zell/Neuenweg und nördlich Grenzach/Wiesental: etwa 70 Kirchgemeinden
. Großenteils deckt sich dieses Gebiet mit alten Herrschaftsgrenzen: Wohn- und
Standesveränderungen sowie Heiraten innerhalb alten Herrschaften waren ja früher
wesentlich leichter und häufiger als über die Grenzen hinweg.

Wer das Familiennamenbuch der Schweiz kennt, wird die Nachahmung dieses
vielbenutzten Werkes vermuten. Diese Mutmaßung ist nicht abwegig, dennoch sind
die Unterschiede zu diesem „Paten" bedeutend:

a) Im MFNB sollen alle (auch die ausgestorbenen und abgewanderten) Familien
erfaßt werden

b) Es sollen Jahreszahlen, Anzahl der Personen. Literatur-Hinweise Hilfen anbieten,
was alles im schweizerischen Vorbild nicht vorhanden ist.

Die auf S. 180 folgende Einteilung ist vorgesehen (mit Eintragungen, die lediglich
der Veranschaulichung dienen, nicht aber zutreffen).

2. Wegbeschreibung und Zwischenziel(e)

Steht man vor einem schroffen, unwegsamen Berg und hat keine Karten für eine
Erstbesteigung (all dies traf im übertragenen Sinne zu), steht die Wegerkundung
vernünftigerweise am Anfang des Unternehmens. Anders als beim Familiennamenbuch
der Schweiz, bei dem die Standesbeamten zur Mitwirkung verpflichtet werden

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