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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 2.1995
Seite: 94
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-02/0096
250 Jahre Grenzacher Gasthaus
„Zum Waldhorn"

Erhard Richter

Das unmittelbar beim Zollübergang Grenzacherhorn stehende Gasthaus "Zum
Waldhorn" wurde 1744 von dem Basler Metzger und Neuhausvvirt Nikolaus
Frantz erbaut. Im gleichen Jahr hatte Frantz zuerst das Grenzacher Schlößle mit
der darin befindlichen Wirtschaft gepachtet, nachdem ihm dieses vom Lörracher
Landvogt von Leutrum für 600 Gulden jährlich angeboten worden war. Dabei
stellte Frantz aber schon die Bedingung, im Grenzacher Bann ein Haus bauen zu
dürfen, "wo es ihm am bequemsten sei" ''.

Bereits 1744 wurde dann "Niclaus Frantzen" vom Oberamt Rötteln die "Conces-
sion" erteilt. "Ein Neues Haus außerhalb dem Flecken Crentzach an dem Horn,
nächst an dasiger Ziegelhütten, unter gewißen conditionen erbauen, und zu solchem
auch einige Äcker und Reeben erkaufen zu dürfen"2'.

Es scheint, daß Frantz das Schlößle nur wegen der darauf ruhenden Wirtschaftsgerechtigkeit
gepachtet hatte, denn dieses befand sich in einem miserablen Zustand
, seit es 1689 von den Franzosen "an Mauern und Gräben gar übel verderbt
worden" war3).

In einem Schreiben vom 14. April 1746 teilte Frantz dann der Regierung in
Karlsruhe mit, daß er "ein kostbares neues Gebäude erstellt" habe, da man ihm in
Lörrach für das Schloßgut trotz des schlechten Jahres keinen Zinsnachlaß gewährte
und das Schlößle außerdem - entgegen einem diesbezüglichen Versprechen -
nicht repariert wurde 4|. Da er nach eigener Aussage bereits im zweiten Jahr nach
der Übernahme der Schlößlewirtschaft auf sein eigenes Haus am Horn gezogen
ist, begann er folglich dort im Jahre 1745, also vor genau 250 Jahren, den Wirtschaftsbetrieb
. Das Schloßgut überließ er dabei einem Unterpächter namens Kaspar
Fruttiger; doch schon ein Jahr vor Ablauf der Pachtzeit wurde Nikolaus Frantz
1749 der Vertrag gekündigt und das Schlößle an Heinrich Dürrenberger aus Lupsingen
im Baselbiet verpachtet s>.

Am 25. August 1746 schreibt das Oberamt Lörrach nach Karlsruhe, der Waldhornwirt
Nikolaus Frantz lasse an Sonn- und Festtagen sowie bei Landestrauer
nicht tanzen, da er wisse, daß solches im Land verboten sei. Er hoffe aber, daß
man ihm gnädigst gestatten werde, an Oster-, Pfingst- und Weihnachtstagen, mit
Ausnahme des Hauptfestes. Spielleute halten zu dürfen. An diesen Tagen kämen
nämlich "Kompanien von Basel", welche ihm im ganzen Jahr die "meiste Losung"
brächten. Auch würden bei den Tänzen keine Markgräfler, "welche zu weit entlegen
seien", sondern Basler sich einfinden 6|.

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