Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 16
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0018
„Auf Einladung des Bürgermeisters Matthias Kübler sind zu dieser Versammlung
von 70 Bürgern 56, also mehr als 2/3. erschienen, folglich ein gültiger Gemeinderatsbeschluß
gefaßt und eine Einigung herbeigeführt werden kann. Die
gegenseitigen Absprachen beziehen sich auf folgende wichtige Punkte:

1. Die Mattenbesitzer gestatten die Errichtung eines Wassergewerbes im Wol-
fischbühl unter der Bedingung, daß sie dadurch in ihrem Wässerungsrecht, wie
sie es bisher ausgeübt haben, nicht beschränkt oder gestört werden.

2. Die Gewerbebesitzer gestatten die Errichtung eines Gewerbes in der o.g. Gegend
ebenfalls, wenn ihnen kein Nachteil für ihr Gewerbe zuwächst, wenn
keine Mahlmühle daselbst erbaut und ihnen Entschädigung für den Fall versprochen
wird, daß sie ihr Gewerbe während der Bauzeit längere Zeit stille
stehen lassen müssen.

3. Die Gemeinde, die Matten- und Gewerbebesitzer geben zu, daß das linke Kanalufer
vom Gewerbeunternehmer oberhalb seines Gewerbes in seinen Kosten so
hoch aufgedammt werden dürfe, als zur nötigen Schwellung des Wassers erforderlich
ist.

4. Herr Geigy-Lichtenhahn erbietet sich, der Wuhrkasse 1.000 Gulden als Einstandssumme
zu bezahlen, welches Anerbieten unter der Bestimmung angenommen
wurde, daß diese Summe nur den Mattenbesitzern anteilsmäßig zugute
kommen sollte.

5. Er ist bereit, an den künftigen Unterhaltskosten des Teichwuhres 1/5 zu bezahlen
.

6. Sämtliche Veränderungen, die durch die Erhebung des Gewerbes an den bestehenden
Wasserleitungen nötig werden, läßt der Unternehmer auf seine Kosten
vornehmen.

7. Die über den Neugraben führende Sandgassenbrücke läßt Herr Geigy. im Falle
sie ihm zu klein sein sollte, auf seine Kosten erweitern. Die künftige Unterhaltung
aber fällt ihm und zur Hälfte der Gemeinde zu.

8. Herr Geigy-Lichtenhahn macht sich verbindlich, „das Wasser in dem durch den
Ort Steinen laufenden Kanal, das von Menschen und Tieren genossen w ird, nie
durch Farben und dergleichen zu verunreinigen, sondern solche Arbeiten im
neuen Graben vornehmen zu lassen."

Das Unternehmen nahm den gewünschten Verlauf mit ständig steigender Produktion
und Zahl der Beschäftigten. Bereits 1846 vergrößerte man das Längshaus
der oberen Fabrik durch einen Anbau nach Westen. Bei einer Modernisierung von
1858 wurden das erste Kessel- und Maschinenhaus sowie der erste Fabrikkamin
im Dorf erstellt. Es bot sich 1853 die Gelegenheit, vom Basler Handelshaus Deba-
ry und Bischof unten im Dörfern Gelände zu erwerben, auf dem eine Seidenfabrik
geplant war. Auf diesem Güterkomplex wurde 1854 eine neue Spinnerei mit einer
Ausstattung von 21.000 Spindeln eingerichtet.

Es gehörte zur Firmenpolitik, einerseits durch den Kauf von Liegenschaften im
Dorf und nichtbebauten Grundstücken oberhalb und unterhalb der Randlage ihren.

16


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0018