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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 18
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0020
der Bierbrauerei Giß (jetzt Spinnerei) 15 Anteile. 5. Der Werkstattbesitzer und
Mühlenbauer Fridolin Sprich (jetzt Gemeinde) 23 Anteile, 6. die Spinnerei &
Weberei als Besitzerin der Gebhardtschen Ölmühle 11 Anteile. 7. die Spinnerei &
Weberei als Besitzerin der ehemaligen Moserschen Mühle 95 Anteile. 8. die Spinnerei
& Weberei Steinen für die untere Fabrik 210 Anteile, die Gemeinde Steinen
23 Anteile, die Vertreter der Wiesenbesitzer für die 4 Distrikte 158 Anteile.

Der Vorstand besteht aus 2 Ausschußmitgliedern, und zwar aus einem Mitglied
der Gruppe der Werksbesitzer und aus einem Vertreter der Wiesenbesitzer, von
welchen der eine als Vorsitzender und der andere als Stellvertreter von dem Ausschuß
gewählt wird.

Es versteht sich von selbst, daß bei Berücksichtigung des Stimmenverhältnisses
der erste Vorstand immer von der Fabrik und der zweite aus dem Kreis der
Wiesenbesitzer gestellt wird.

Für die Besorgung des Rechnungswesens ist ein Rechner zu bestellen und mit
ihm ein Dienstvertrag abzuschließen. Für die Durchführung und Überwachung der
Wiesenwässerung ist ein Wasserknecht zu berufen. Die Genossenschaft ist der
staatlichen Aufsicht unterstellt; damit ist ein umfassendes Kontrollrecht verbunden
.

Die sonstigen Nutzungen

Stromlieferung: Aus einer Ankündigung der Kraftübertragungswerke
Rheinfelden vom 27.10.1896 ist zu entnehmen, daß im Frühjahr 1897 der
Betrieb aufgenommen werde. Zur gleichen Zeit wurde von der Spinnerei &
Weberei angeboten, eine elektrische Straßenbeleuchtung für Steinen zu installieren
mit 22 halbnächtigen und 12 ganznächtigen Lampen von „25 Normalkerzen
". Die Ein- und Ausschaltung würde von der Fabrik aus besorgt.
Das Entgelt betrage jährlich M 3.370.—. Nach den vorliegenden Abrechnungen
ging die Gemeinde auf dieses Angebot ein: die Stromlieferung wurde auf
alle privaten Haushalte und auf die Gewerbetreibenden ausgedehnt. Ein neuer
Stromlieferungsvertrag für ..Beleuchtung und Kraft*' kam 1932 zustande und
galt bis zum Abschluß eines Konzessionsvertrages mit den Kraftübertragungswerken
Rheinfelden zum 1.1.1950.

Trinkwassernutzung: Wie schon erwähnt, diente der Gewerbekanal nicht nur zur
Wasserkraftnutzung, sondern auch als Wasserspender für Mensch und Tier. Daneben
gab es im Dorf auch an einigen Stellen, die teilweise noch bekannt sind. Tiefbzw
. Schöpfbrunnen, die bis zur Einführung der öffentlichen Wasserleitung 1894
genutzt wurden. Öffentliche laufende Brunnen wie in anderen Orten sind für Steinen
nicht bekannt.

Waschplätze: Seit jeher war als Ausübung des Gemeingebrauchs in der von der
Gemeinde erstellten Waschanstalt am Marktplatz (1866/67) und für die Anstößer
des Kanals an bestimmten Waschplätzen das Waschen gestattet. In einer ortspoli-

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