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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 38
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und Wißleth erhalten mußten, zu ihrer Erhaltung billiger Weise beigezogen werden
könnten, so daß die Erhaltung dieser neuen Kommunikations-Straße, die etwa
eine Stunde in die Länge beträgt, unter nachgenannte Gemeinden verteilt würde,
nehmlich: i. Steinen, 2. Höllstein, 3. Hägelberg. 4. Hüsingen, 5. Schiächthaus.
6. Hofen, 7. Endenburg, (welche bißher dahin eingeteilt waren). 8. Kirchhausen.
9. Schillighof, 10. Wißleth. 11. Eichholz mit Hänschenberg. 12. Sallnek, 13. Ebigen.

Kloster Weitenau, den 23ten Nov. 1816

K. Müller, Pfarrer allda und derzeit Pfarrverweser von Steinen

Vom Bezirksamt Schopfheim erhielt Pfarrer Müller am 1.12.1816 folgende unverbindliche
Antwort:

„Die Straßeninspektion ist durch Verfügung des Kreisdirektoriums angewiesen,
die Straße von Schiächthaus nach Steinen in fahrbaren Zustand zu stellen und
gehörig zu unterhalten."

Einer „untertänigsten Beschwerde" der Gemeinde Hofen und Schiächthaus vom
24.3.1831 wegen der gegenwärtigen ganz zerfallenen und zugrunde gerichteten
sogenannten Klosterstraße ist zu entnehmen, daß um 1800 der nach Steinen leitende
Fußweg am linken Steinenbachufer zu einem fahrbaren Karrenweg* "zugerichtet
" worden ist. Nach einer anderen Quelle gab es schon 1763 diesen Karrenweg,
den man 1817/1818 auf 16 bis 18 Fuß** verbreiterte. Alles im Frondienst. Da
nach Auffassung des Bezirksamts Lörrach neben Steinen auch die übrigen Kirchspielgemeinden
Hägelberg, Hüsingen und Höllstein an den Vorteilen dieser Straße
partizipieren, sollten sie sich auch anteilmäßig an den Unterhaltsarbeiten beteiligen
. Im Jahre 1821 entfielen danach auf Steinen 320, auf Hägelberg 260, auf
Hüsingen 320 und auf Höllstein 120 Wagen Kies und Steine.

Der Verteilungsschlüssel war, wie könnte es anders sein, immer wieder der Anlaß
zu Meinungsverschiedenheiten und zu Verzögerungen der "Korrekturarbeit".

Die Gemeinde Steinen wollte 1840 in einer Klage gegen den Staats- und Forst-
fiskus erreichen, daß er für die Abgeltung der Abfuhrschäden aus dem früheren
Herrschaftswald (703 Jucherten) zur Zahlung eines besonderen Straßenbeitrages
verpflichtet werde. Nach zweijährigem Streit durch mehrere Instanzen kam 1842
die Entscheidung des Innenministeriums: Die Zahlung eines Partizipalbeitrages
von 1/6 an den Gesamtkosten, das sind 85 Gulden, wird bewilligt.

Karrenweg = eingleisiger Weg mit Ausweichstellen
..Fuß" = altes Längenmaß, ca. 30 cm.

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