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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 146
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0148
Lage und Beschaffenheit der Herrschaft

Die Kameralherrschaft Rheintal liegt im Breisgau. der durch den Frieden von
Luneville an den Herzog von Modena gekommen ist. und im sogenannten oberen
Rheintal.

Ihr Hauptort war Rheinfelden. Nachdem die Verwaltung 1802 dort verdrängt
worden war. nahm sie ihren Sitz in Nollingen. Dort sitzt Oberamtsrat Storck. der
seine Amtsgeschäfte im Wirtshaus führt. Zur Herrschaft gehören keine Geschäfte
oder Märkte, sondern nur Dörfer und Höfe, nämlich Nollingen. Warmbach, ein
Filial von Nollingen, Wyhlen. ein größeres Dorf an der markgräflichen Grenze mit
Rührberg, der Aumühle, einem Hof am Rhein, dem Gewerth. einer Rheininsel, die
den Herren von Bärenfels gehört und ein bischöflich-Basler Lehen sein soll, und
der Ziegelhütte. Herten mit Markhof. Eigentum der Propstei Bellelay, der teilweise
in die Steuer nach Wyhlen gehört. Degerfelden. kirchlich ein Filial von Herten.
Ober- und Niedereichsel mit Adelhausen. Rappersweier und Ottwangen, sowie
dem Gelkenhof. einem Privatgut. und dem Hof Hagenbach. Besitz der Kommende
Beuggen. Ober-, Mittel- und Niederminsein mit dem Filialort Nordschwaben.

Die politische Verfassung der Herrschaft Rheintal

Die Landschaft Rheintal untersteht dem Kameralamt in Nollingen, dieses der
Regierung und Kammer in Freiburg. In Kontributions- und Rekrutierungssachen
haben die Landstände die iura notionem4'. Hinsichtlich der Gefälle gehört die
Herrschaft zum breisgauischen Kameralfonds. Diese Gefälle bestehen aus etwas
Waldungen und einigen Bodenzinsen, keinen Gütern.

Die Verwaltung erfolgt durch das Kameralamt in Nollingen, wo die schon in
Rheinfelden tätigen Beamten arbeiten. Nachdem Oberamtmann von Biermann gestorben
ist. leitet Oberamtsrat und Landschreiber Storck das Ganze. Neben ihm
amtiert Rentmeister Elgger. Es gibt noch einen Wochenschreiber, der wöchentlich
6 fl. Gehalt bezieht. Storck erhält jährlich 600 fl. und 10% Provisionsgehalt von
der Oberamtmannsbesoldung. Rentmeister Elgger 900 fl. Diese Gelder werden
den Mitteln des Kameralamtes entnommen5'.

Nach 1802 ist Oberamtsrat Storck von der Appellationsstelle6' in Wien die
Besorgung der Justizgeschäfte aufgetragen worden. Rekruten wurden bisher an
den Ständischen Konseß7' abgegeben, und zwar zum Regiment von Bender. Jetzt
hat das Land eigene Truppen. In den letzten Jahren hat die Landschaft 22 Rekruten
gestellt. Die Peinliche Gerichtsbarkeit8' erfolgt nach den k.k. Gesetzen. Es gibt
kein Gefängnis und keinen Gefangenenwärter. Dieses Amt versieht der Invalide
Gabriel Moosmann gegen 8 xer täglich. Derzeit gibt es keine Gefangenen.

Die Herrschaft hat keine Gebäude, der Beamte amtiert und logiert im Wirtshaus.
In einer ständischen Remise bei Warmbach werden die Salzfässer aufbewahrt,
diese wird von den Ständen unterhalten. Kirchen und Pfarrhäuser werden teils
vom Patron, teils von der Gemeinde, aber nicht vom Staat unterhalten.

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