Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 149
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0151
Nollingen Kapitalien: 4.409 fl.

Gefälle 245 fl. 2 xer
Bodenzins 9 fl. 1/2 xer
Heuzehntgeld 1 fl. 7 1/2 xer
Tafernengeld 1 fl. 18 xer
Fruchtbodenzins 20 Qu.

Wannbach Kapitalien: 500 fl.

Die Gefälle. 52 fl. rh.. verwaltet der Schaffner der Johanniter-
kommende Rheinfelden, der einen Kirchenpfleger bestellt.

Minsein Die Kirche hat den Zehnten, zusammen mit dem Kapitel Rötteln

und der Deutschordenskommende Beuggen, nämlich 54 Vz, davon
2/3 Korn, 1/3 Haber.

sie bezieht an Bodenzinsen 7 Vz. ebenfalls 2/3 Korn. 1/3 Haber,
besitzt 4 J Acker, 2 J Wiesen. 2 V Reben und
Kapitalien: 12.000 fl.
Kirchengefälle jährlich 300 fl.

Aus diesen Einkünften müssen der Pfarrkooperator171 besoldet
und die Gebäude unterhalten werden.

Nordschwaben Hier bezieht die Kapelle an Bodenzinsen 11 Qu. Korn. 6 Qu.
Haber und 15 xer an Geld.
Kapitalien: 506 fl.
Gefälle 25 fl.

Personal und Besoldungen:

Wyhlen der Pfarrer erhält von der Kommende Beuggen jährlich 30 Vz

Korn. 14 Vz Haber. 12 Saum Wein, er hat die Nutzung von 9 V
Wiesen, 5 V Reben und einem Krautgarten, er erhält Holz aus
den Kirchenwaldungen, für den Heuzehnten 13 fl. 20 xer,
für Jahrzeiten 55 fl. 20 xer,
für den Kleinzehnten 20 fl..
für Stolgebühren181 24 fl.

der Sigrist erhält 13 fl. 20 xer jährlich von der Kirche.

der Kirchenmeier 8 fl. und die Vergütung seiner Gänge.

In der Propstei Himmelspforte beziehen der Propst, 2 Priester

und ein Bruder ihren Lebensunterhalt aus den Einkünften der

Propstei.

Der Kammerdiener. 2 männliche und 2 weibliche Dienstboten
erhalten, ohne Kost und Logis, 170 fl.

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