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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 160
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0162
Von den Zuständen der Untertanen

Die hiesigen Untertanen haben frei vererbliches Vermögen, mit dem sie, soweit
durch die Gesetze gedeckt, umgehen können wie sie wollen.

Sie waren nie leibeigen:yi und zahlen, außer den Steuern an die Landstände in
Freiburg, denen von jeher das Steuer-. Kontributions- und Rekrutenwesen überlassen
worden war, und außer den Rentamtsgefällen nichts an die Herrschaft, ausgenommen
bei Eigentumsänderungen, bei Kauf. Tausch. Gant30' und Teilung nach
der Taxordnung von 1768. Verlassenschaften nach dem Taxregulativ von 1787, in
contentiosen51' nach der Taxordnung von 1782.

Ferner sind sie zu Hand- und Fuhrfronen zu herrschaftlichen und öffentlichen
Gebäuden. Holzfuhren zum Amtshaus für die Beamten, zu Fischwagen, zum Holz
sägen und spalten verpflichtet.

Die Gemeinden und Vorgesetzten der Herrschaft Rheintal haben einen unter
sich zu wählenden Landschaftsvogteiverwalter. Dieser ist Mitglied der Konferenzen
des 3. ständischen Viertels, die auf Wunsch des dortigen Syndikus in Säckingen
gehalten werden, muß aber vom Kameralamt bestätigt werden, von dem er
auch eine Instruktion erhält. Die Landschaft hat ferner einen Steuereinnehmer
oder Seckelmeister, dessen Stelle vorher einige Zeit mit der Landschreiberstelle
vereinigt gewesen war. Er wird ebenfalls von den Vorgesetzten der Dorfschaften
gewählt, vom Amt bestätigt und mit einer Instruktion versehen. Der Landschaftsvogteiverwalter
erhält jährlich 20 fl. Besoldung und die Entschädigung seiner
Gänge und Auslagen, der Seckelmeister 40 fl. und die Entschädigung seiner Auslagen
. Alle Besoldungen zahlt das Amt.

Die Stabhalter der Landschaft haben jährlich ihre Bemerkungen zur Landschaftsrechnung
an das Amt zu senden, diese erledigt die Rechnung und erhält die
entsprechenden Bescheide. Die Gemeinden schlagen 3 Personen für das Amt des
Vorgesetzten vor, das Amt bestimmt den tauglichsten und gibt ihm die Instruktion
, die er dem Amt beschwört 32'.

Die Bevölkerung besteht aus

714 Familien

1810 männlichen und

1992 weiblichen Seelen, insgesamt 3802 Personen, davon 716 Ehemännern.
Alle sind Katholiken, ehren die Religion und "besuchen dem Vernehmen nach
fleissis die Kirchen".

Es gibt keine Ausländer im Amt. auch keine Zigeuner.

Die Einwohner werden in 4 Klassen eingeteilt:
die Honoratioren (Beamte und Geistliche),
die Gewerbs- und Handelsleute,
die Bauern und
die Taglöhner.

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