http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0174
Stift Säckingen:
Reben
1
1
67
Zusammen
7
:
34 3/4
Insgesamt
1972
2
56
Warmbach
Der Bann wurde 1772
durch Geometer Garnier vermessen
wie oben.
Rustikale
Ackerfeld
414
1
35
Matten
155
1
8 3/4
Reben
1
1
33 1/4
Baumgärten
21
3
78 1/4
Eichwald
3
3
12 1/4
Laubwald
12
3
19 1/2
Straßen etc.
15
2
11 1/4
Zusammen
625
8 1/4
Dominikale:
Johanniterkommende Rheinfelden:
Matten
7
1
8 1/2
Spitalreben
3
26
Zusammen
S
34 1/2
Insgesamt
632
3
32 3/4
Summe aller Güter
16518
39 3/4
Anmerkungen
1 GLA 229/86347
2 GLA 229/86343
3 Die Kameralherrschaft Rheinfelden unterstand zuletzt der vorderösterreichischen Regierung in
Freiburg. Spätestens seit dem Ende des 16. Jahrhunderts stand an ihrer Spitze ein adliger Obervogt,
der mei st zugleich auch Obervogt über die Herrschaft Laufenburg und Hauptmann der vier Waldstädte
(Rheinfelden. Laufenburg. Säckingen und Waldshut) war. Die eigentlichen Amtsgeschäfte besorgten
Amtmann. Landschreiber und Einnehmer. Für die Waldungen war ein meist adeliger Forstmeister
zuständig, für das Militärw esen in Kriegszeiten ein in Rheinfelden sitzender Kommandant. Ein nicht
unerhebliches Mitspracherecht bei der Verwaltung hatten die Vorsteher der drei Landschaften, die
zunächst Obervögte, später Vögte genannt werden und welche der Amtmann zu ernennen hatte. Die
zu den Landschaften gehörigen Dörfer hatten ihren eigenen Vogt, später Stabhalter genannt.
4 Rechtliche Befugnisse im Zusammenhang mit der Rekrutierung (wohl Untersuchungs- und Rügerecht
). Die Landstände sind die Vertreter bestimmter Gruppen, w elche den Landtag bilden und das
Land gegenüber dem Landesherm vertraten.
5 Die Gehälter scheinen über Freiburg ausbezahlt worden zu sein.
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