http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0175
6 Oberste Berufungsinstanz
7 Ständiger Ausschuß der Landstände
8 Blutgerichtsbarkeit. Gerichtsbarkeit über Handlungen, die mit dem Todesurteil enden konnten.
9 Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war die Niederlassung von Personen anderer Bekenntnisse in den
Vorlanden äußerst ungem gesehen. Erst das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. vom 1. Oktober 1783
brachte die Gleichstellung der christlichen Konfessionen und ermöglichte Andersgläubigen die
private Religionsausübung.
10 Das Recht, einen Pfarrer auszuw ählen und diesen dem Bischof zu präsentieren.
11 Bezieher von Zehnteinkünften
12 Das Schulwesen in den österreichischen Erblanden regelte die Allgemeine Schulordnung der Kaiserin
Maria Theresia von 1774. Darin bildete die Normalschule den untersten Schultyp.
13 Das Kloster Himmelspforte war 1524 der Abtei Bellelay (Kanton Bern) unterstellt worden, die es
als Propstei weiterführte. Nach der Aufhebung von Bellelay 1797 flüchteten die restlichen Brüder
nach der Himmelspforte, wo sie zu bleiben beabsichtigten. Ihrer Bitte, dort eine Lehranstalt
einrichten zu dürfen, wurde nicht entsprochen, und 1807 ist schließlich auch die Himmelspforte
aufgehoben worden.
14 Spätestens seit dem frühen 15. Jh. betätigten sich die Kirchen als Sparkassen: sie vergaben Darlehen
gegen Zins, in der Regel 5%. Daher stammen meist die nicht unbeträchtlichen Kapitalien.
Als Flächenmaße wurden verwendet:
1 Jauchen (J) = 4 Viertel (V) = ca. 36 a
Hinsichtlich der Hohlmaße galt Rheinfelder Maß:
1 Mut = 4 Quart (Kernen)
1 Viertel (V) = 12 Quart (sonstiges Getreide)
1 Vierzel(Vz)= 1/2 Viertel
1 Quart (Qu.) = 12 Becher (B)
1 Malter = 2 Mut = 295.65 1
1 Saum = 96 Maß = ca. 1.46 hl
15 Diese, auch Kirch! enlmeier genannte Person! en). meist 2. verwalteten die Einkünfte der "Heiligen"
oder Kirchenfabrik
16 Andere Form für Theobald.
17 Diesen gab es erst seit Ende 1798.
18 Gebühren, die dem Pfarrer für bestimmte geistliche Handlungen (Taufen. Trauungen. Beerdigungen)
zustanden, häufig auch als Akzidentien bezeichnet.
19 Reche. Zeche oder Urthe sind Bezeichnungen für Zeche und Gastereien. In diesem Zusammenhang
ist daran zu denken, daß der Mesner kostenlos am Hochzeitsmahl teilnehmen darf.
20 Die Gerichtsbarkeit über alle Insassen der Grundherrschaft ohne Rücksicht auf ihren Stand
21 Ehemaliges Zisterziensennnenkloster im Kanton Aargau
22 Das übliche Zahlungsmittel war der Gulden (fl.). es wurde jedoch immer noch in Pfund (lb) gerechnet.
1 lb = 20 Schillinge (ß) = 240 Pfennige oder 40 Kreuzer (xer)
1 fl. = 60 xer = 15 Batzen (b) oder 1 lb 5 ß
1 Reichstaler (RT) = 1 fl. 30 xer
1 Louisd'or = 12 fl.
23 Eine Anerkennungsabgabe
24 Eine Art Polizist, meist zur Bekämpfung der Bettlerplage eingesetzt
25 Besondere Art von Lastschiff
26 Ein kleines Schiff oder Beiboot
27 Zoll, der nach Gewicht erhoben wird
28 Mitglied der Metzgerzunft
29 Das stimmt so natürlich nicht, wie die Aufstellung des 16. Jahrhunderts und vor allem auch der
Dingrodel von Herten ausweisen. Entweder hatten die Beamten tatsächlich 1783 die Leibeigenschaft
aufgehoben oder diese Zustände waren über die ewigen Kriegszeiten in Vergessenheit geraten.
30 Versteigerung
31 Prozeßangelegenheiten
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