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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 2.1996
Seite: 88
(PDF, 35 MB)
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in jener Zeit - oder vielleicht auch etwas später - könnte dann auch das „Gewerth"
in den Besitz des Bistums Basel gelangt sein, da es ja nicht weit vom linken
Rheinufer entfernt lag.

Um den weiteren Verlauf zu verstehen, muß hier kurz die Geschichte der Herren
von Bärenfels dargestellt werden. Diese stammten von den Brombacher Vögten
ab, die in Kleinbasel das Schultheißenamt verwalteten. Sie erhielten dann die
beiden Burgen Steinegg und Bärenfels bei Wehr und nannten sich nach der letzteren
„von Bärenfels'*. 1305 ist erstmals ein Johans von Bärenfels bezeugt, und
1306 wird er als Ritter bezeichnet. Seine Nachkommen bekleideten später in Basel
mehrmals das Amt des Bürgermeisters. Dort erinnert noch heute der „Bärenfelser
Hof an dieses Geschlecht (vgl. Anm. 7).

Im Mittelalter wurden nun zahlreiche freie Ritter Dienstleute (milites) des Basler
Bischofs, dem sie ihr Eigen übergaben und es dann wieder als bischöfliches
Lehen zurückerhielten. Solche Lehen waren auch teilweise mit Erbämtern im
bischöflichen Hofstaat verbunden. So bekleideten die von Eptingen das Amt des
Marschalk. die von Schönau das des Truchsessen, die Reich das des Kämmeres,
und die Bärenfelser waren - wie schon erwähnt - seit 1377 mit dem Schenkenamt
belehnt.9»

Zu diesem Schenkenamt gehörten neben zahlreichen anderen Gütern Burg
Oberaesch im Birsigtal. die sie ..Bärenfels" nannten, und eben das „Gewerth" im
Rhein bei Wyhlen.

Im Jahre 1491 kam die obere Dorfhälfte Grenzachs als markgräfliches Lehen an
die Bärenfelser, die aber auch noch im Elsaß Besitzungen hatten. Als sich dann
nach dem Tode Hannibals L von Bärenfels im Jahre 1601 die Familie in einen
sogenannten Grenzacher und Hägenheimer Stollen (= Linie) teilte, verblieb das
„Gewerth" als bischöfliches Lehen bei beiden Linien. Dabei erhielt jeweils der
Älteste der beiden Stollen als Lehensträger vom Basler Bischof für sich und seine
Söhne sowie für die Mitlehensagnaten des andern Stollens die Rheininsel (Agnat
= Blutsverwandter der männlichen Linie).

Die Bärenfelser haben das „Gewerth" wohl stets an Pächter vergeben. So wird
z.B. die Grenzacherin Chrischona Helgstabin bei ihrem Tod im Jahre 1614 als
„alte Gwertmeyerin" bezeichnet. m und von 1714 bis 1734 war der Basler Notar
Johann Georg Dietz „verordneter Schaffner über die Freyh.(errlich) Bärenfelsi-
schen Gefälle am Gewörth ... und der fallemer Salmenwaag" (gemeint ist die
Salmenwaage beim Wyhlener Gewann „Fallberg"). Nach seinem Tode wurde
dann seiner Witwe Sybilla Dietzin. geborene Scholerin. von 1739-1754 das „Gewerth
" und die Salmenwaage „bestandsweise" zur Nutznießung überlassen.In

Im Jahre 1773 kam es zu einem Streit zwischen den Bärenfelsern und der
Ordenskommende Beuggen wegen des Zehnten auf der Insel. Beuggen schrieb
damals an das Oberamt Rheinfelden mit Datum vom 27. Juli folgendes: „Die
allhiesige Ritterschaft der Or(dens) Commenthurey Beuggen beziehet schon seit
unerdenklichen Zeiten in der Bärenfelsischen Insel zu Äugst wihlemer Banns den
Zehenden, und ist bis dahin allzeit in dessen ruhigen Besitz gewesen. Dises Jahr

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